Schildern Sie uns Ihr Anliegen!
kanzlei@rae-herbert.com

Uneinigkeit der Gerichte: Wann leert der Durchschnitts-Bürger seinen Briefkasten?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und prüfen möchten, ob diese wirksam ist, ist es notwendig innerhalb von drei Wochen zu handeln!(Kündigungsschutzklagefrist nach § 4 KSchG).

Doch der Beginn dieser dreiwöchigen Frist ist gar nicht so einfach zu bestimmen, wie es im ersten Moment vielleicht scheint.

Denn es kommt dabei nicht darauf an, wann die Kündigung tatsächlich eingetroffen ist, sondern an welchem Tag die Kündigung als zugestellt gilt.

Maßgeblich ist hier, wann der durchschnittliche Postempfänger seinen Briefkasten leert.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Bundesgerichtshof (BGH) gehen davon aus, dass eine Kündigung dann zugeht, wenn die Postzustellung an dem jeweiligen Ort normalerweise beendet ist.
Wenn also die Postzustellung gewöhnlich um 11 Uhr beendet ist, dann geht eine Kündigung, die erst um 13 Uhr in den Briefkasten eingeworfen wird, an diesem Tag nicht mehr zu.

Jedoch empfand das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg dies als unrealistisch und wollte danach gehen, wann ein Bürger mit Vollzeitstelle normalerweise den Briefkasten leert.
Dabei nahm das LAG an, dass ein in Vollzeit-Arbeitnehmer gewöhnlich erst nach der Arbeit die Post durchsieht. Dadurch würde die Kündigung, die noch bis 17:00 Uhr im Briefkasten ist, als eingetroffen gelten.

Allerdings war das BAG mit dieser Betrachtung nicht einverstanden, da ein Vollzeitarbeitnehmer nicht als Maßstab für alle Bürger gelten kann.
Dabei bemängelt das BAG, dass die Mehrzahl der deutschen Bevölkerung überhaupt keine Vollzeitbeschäftigung hat. Nun muss sich das LAG erneut mit der Frage befassen, wann der Durchschnittsbürger in dem jeweiligen Gebiet seinen Briefkasten für normalerweise leert.

Es bleibt also mit Spannung abzuwarten, wie das LAG Baden-Württemberg entscheidet.

Gib hier deine Überschrift ein

Wir stellen uns vor
Wir stellen uns vor

Das ist die Überschriftfd

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor
Wir stellen uns vor

Kontaktformular

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Max Mustermann

Lorem ipsum dolor sit amet