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Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrechts ist für Sie da! Bei uns finden Sie für alle Fragen des Wettbewerbsrechts Ihren Anwalt in Saarbrücken!

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HERBERT Rechtsanwälte - Urheberrecht

Was regelt das Wettbewerbsrecht?

Wer mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung von einem Anwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder einem Verband konfrontiert ist, muss sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts auseinandersetzen, auch wenn sich dies aus dem Wortlaut von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nur selten ausdrücklich ergibt. 

Rechtsanwälte im gewerblichen Rechtsschutz setzen sich dabei mit einer Vielzahl von Themengebieten des Wettbewerbsrechts auseinander, die allesamt das Interesse der Allgemeinheit an einem gerechten und lauteren Wettbewerb schützen.

Zu den klassischen Aufgaben eines Anwalts im Wettbewerbsrecht gehören insbesondere folgende Themengebiete:

  • Recht des unlauteren Wettbewerbs
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Kartellrecht
  • Urheberrecht
  • Geschäftsgeheimnisschutz
  • Preisrecht
  • Weberecht
  • Kennzeichnungsrecht
  • Produktsicherheit


Dabei ist zu unterscheiden zwischen den gewerblichen Schutzrechten wie insbesondere das Markenrecht und das Designrecht, deren Voraussetzung regelmäßig die Eintragung in ein deutsches oder ausländisches Register ist. Um folgenschwere Fehler bei der Registrierung zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich von Anwälten im Wettbewerbsrecht unterstützen zu lassen.

Es gibt aber auch weitere Anwendungsbereiche des Wettbewerbsrechts, deren Voraussetzungen zum einen durch deutsche, europäische und internationale Gesetze und Verträge, zum anderen aber auch maßgeblich durch die deutsche und europäische Rechtsprechung festgelegt werden. 

Dementsprechend behandelt eine fachkompetente Beratung durch einen Anwalt im gewerblichen Rechtsschutz nicht allein Fragen des „Wie“ der Rechtsverteidigung, sondern im Hinblick auf Registerrechte, die aktiv geschützt werden müssen, bereits Fragen des „Ob“.

Eine fachkompetente Beratung durch einen Anwalt im Wettbewerbsrecht umfasst folgende Schritte:

  1. Wahl der richtigen Marke (nationale Marke, Unionsmarke etc.)
  2. Wahl der richtigen Markenform (Bildmarke, Wortmarke, dreidimensionale Marke etc.)
  3. Markenrecherche (z. B.: Wird eine ähnliche bzw. identische Marke bereits verwendet?)
  4. Schutzfähigkeit der Marke (z. B.: Ist sie unterscheidbar? Ist sie für die maßgeblichen Waren und Dienstleistungen nur beschreibend?)


So stellt sich insbesondere für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Markenrecht die Frage, ob eine Wort- oder Bildmarke im Bereich der hierfür vorgesehenen  Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist, also von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allein als Produktbeschreibung verstanden wird.

Eine weitere Frage, die sich Rechtsanwälte im Markenrecht stellen müssen, ist die richtige Wahl der geschützten Waren und Dienstleistungen. Werden diese zu weit gefasst, besteht die Gefahr, dass der Schutz – ganz oder teilweise – verloren geht und man sich für Konkurrenten angreifbar macht, denen daran gelegen sein wird, eine Löschung der Marke zu erreichen.

Wird andererseits der Schutz zu eng gefasst, besteht demgegenüber die Gefahr, dass eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsangebots durch konkurrierende Marken erschwert wird. 

Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Schutz einer Marke auch wieder verloren gehen kann. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, einen Anwalt damit zu betrauen,  konkurrierende Marken regelmäßig zu prüfen und bei Verwechslungsgefahr oder anderen Verstößen gegen die eigene Marke hiergegen vorzugehen.

 Vor diesem Hintergrund ist eine Beratung im gewerblichen Rechtsschutz in jedem Stadium entscheidend, um wettbewerblichen Nachteilen entgegenzuwirken.

Daniel Benoit - Herbert Rechtsanwälte Saarbrücken

Daniel Benoit

Rechtsanwalt

Wagner Rechtsanwälte

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Häufig gestellte Fragen

Wesentlich für das Wettbewerbsrecht sind zum einen Schutzrechte. Sie sind geistiges Eigentum und stehen ihrem Inhaber zu.  Eingetragene Schutzrechte bzw. Registerrechte wie insbesondere Marken und Designs können nicht nur für Unternehmen, sondern auch für natürliche Personen eingetragen werden. Darüber hinaus besteht für Unternehmen auch die Möglichkeit, sich – unabhängig von einer Eintragung in ein Register – auf ein Unternehmenskennzeichen zu berufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Firma am Markt hinreichend bekannt ist.

Wem jeweils Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht zustehen, sollte durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Im Übrigen gilt: wer im Register steht, kann Ansprüche an seinem Schutzrecht geltend machen und muss sich im Zweifelsfall auch gegen Angriffe auf sein Schutzrecht verteidigen. Von solchen Angriffen erfährt man nur selten durch Abmahnungen, sondern regelmäßig von der zuständigen Behörde.

Auf der anderen Seite existiert das Wettbewerbsrecht im Sinne eines Lauterkeitsrechts, das daran anknüpft, welche Rolle den Beteiligten im Wettbewerb zukommt. So kann man entweder „Marktteilnehmer“, „Mitbewerber“, „Unternehmer“ oder „Verbraucher“ sein.

Verpflichtet, die Vorgaben des UWG einzuhalten, sind Unternehmen bzw. die für sie handelnden Personen.  

Der Kreis der Berechtigten ist wiederum weiter gefasst und bezieht  Marktteilnehmer, Mitbewerber und Verbraucher mit ein. Letztere können ihre Interessen nicht nur kollektiv wie beispielsweise durch Verbraucherverbände geltend machen, sondern verfügen mittlerweile auch – unter bestimmten Voraussetzungen – über einen individuellen Schadenersatzanspruch.

Praktisch richtet sich das Wettbewerbsrecht in erster Linie an folgende Marktteilnehmer:

  • Unternehmen
  • Kaufleute
  • Personen, die über geistiges Eigentum (Erfindungen, Marken, Kunstwerke etc.) verfügen
  • Verbände, insbesondere Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltverbände


Dabei fällt nicht nur bei Mitbewerbern, sondern auch bei eingetragenen Wirtschaftsverbänden, Verbraucherverbänden und Umweltverbänden häufig ins Auge, dass diese von ihrer Möglichkeit, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungserklärungen einzuholen, umfangreich Gebrauch machen. Um die Frage zu klären, ob womöglich rechtsmissbräuchlich abgemahnt wurde, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts  unerlässlich.

Für Rechtsanwälte im deutschen Recht kommt insbesondere dem UWG eine herausragende Bedeutung bei der Beurteilung von Wettbewerbsverstößen zu.

Dass es für den freien und lauteren Wettbewerb eines besonderen Schutzes Bedarf, war ursprünglich eine Feststellung des nationalen deutschen Gesetzgebers und führte in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Erweiterung des Lauterkeitsrechts um zahlreiche Nebengesetze wie insbesondere die Preisangabenverordnung und das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz.  Darüber hinaus existieren zahlreiche Sonderbestimmungen wie beispielsweise im Arzneimittelgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz oder auch dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Auch das Medienrecht kennt lauterkeitsrechtliche Sonderbestimmungen wie beispielsweise im Medienstaatsvertrag oder dem Telemediengesetz. Gleiches gilt für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die ergänzenden Regelungen in den Pressegesetzen der Bundesländer.

Auf der Ebene der Europäischen Union sind insbesondere Verordnungen und Richtlinien wie die UGP-Richtlinie mit ihren Auswirkungen auf das UWG zu berücksichtigen. Dabei hat insbesondere das Internet die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Gesetzgebung deutlich gemacht.

So haben insbesondere Online-Marktplätze und Bewertungsportale die Reichweite der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen erheblich gesteigert, ebenso wie die hiermit verbundenen Risiken für Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer.

Daneben ist auch für das Markenrecht und das Designrecht feststellbar, dass eine zunehmende europäische Vereinheitlichung stattfindet. Dies spiegelt sich zum einen in der Unionsmarke, zum anderen aber auch in dem Gemeinschaftsgebrauchsmuster wider.  

Damit ein Anwalt im Wettbewerbsrecht feststellen kann, wo die maßgeblichen Vorschriften des Wettbewerbsrechts zu finden sind, sind folgende Fragen zu klären:

  • Hat der Sachverhalt einen Auslandsbezug oder findet er ausschließlich in Deutschland statt?
  • Ist ein Themengebiet des UWG gegeben oder liegen Spezialgesetze vor?

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unsere Anwälte im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung!

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