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HERBERT Rechtsanwälte

Ihr Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

in Saarbrücken, Pirmasens, Zweibrücken und Umgebung

Sie benötigen Unterstützung im Handels - und Gesellschaftsrecht - Herbert Rechtsanwälte sind für Sie da!

Wir unterstützen sowohl Start Ups wie auch Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern bei der Unternehmensgründung, Fragen der Gesellschaftswahl und Rechtsgestaltung, Beratung bei der Gründung von Familiengesellschaften, Geschäftsführeranstellungsverträge, Unternehmensumstrukturierung, Änderung der Rechtsform, Due Diligence, Unternehmenskauf bzw. –verkauf (M&A), Unternehmensnachfolge, Wettbewerbsverbote sowie Handelsvertreterverträge.

Falls Ihr Anliegen unter einen dieser Bereiche fällt oder ähnlich ist kontaktieren Sie uns gerne.

Unsere Anwälte Marc Herbert und Daniel Benoit stehe Ihnen gerne zur Seite.

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Warum HERBERT Rechtsanwälte

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.

Das sagen unsere Kunden

Unsere Hauptniederlassung ist TÜV zertifiziert

HERBERT Rechtsanwälte - Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei dem Handelsrecht handelt es sich um spezielles Privatrecht, welches die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst. Das Gesellschaftsrecht befasst sich dagegen mit Fragen der Unternehmensgründung, -übertragung, -liquidation und sonstigen Bereichen rund um das Unternehmen. Wir helfen Ihnen, u. a. bei folgenden Problemen:

Unternehmensgründung

Wollen Sie ein Unternehmen gründen und haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen, denn diese hat einen großen Einfluss auf die juristische und wirtschaftliche Zukunft Ihrer Firma. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie gehen sollten, um Ihre Unternehmensgründung abzuschließen und helfen Ihnen ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen.

Fragen der Gesellschaftswahl, Rechtsgestaltung, Unternehmensumstrukturierung und Änderung der Rechtsform

Haben Sie bereits ein Unternehmen gegründet sind sich aber nicht mehr sicher, ob Sie die richtige Rechtsform gewählt haben? Oder wollen Sie sich vergrößern?
Wir helfen Ihnen durch unsere Expertise, die für Sie geeignete Rechtsform zu finden und unterstützen Sie bei einer potenziellen Umwandlung. Zudem stehen wir Ihnen auch bei einer Vertragsanpassung zur Vergrößerung Ihrer Gesellschaft gerne zur Seite.

Beratung bei der Gründung von Familiengesellschaften – Unternehmensnachfolge

Sie möchten mit Ihren Angehörigen eine Gesellschaft gründen? Oder haben Sie bereits eine solche Gesellschaft und möchten Ihre Unternehmensnachfolge regeln?
Wir helfen Ihnen dabei, sodass es nicht zu unerwarteten Streitpunkten kommt. Denn Ihre Kundenzufriedenheit hat für uns oberste Priorität!

 Geschäftsführeranstellungsverträge

Haben Sie eine Gesellschaft gegründet und wollen sich selbst als Geschäftsführer anstellen oder einen externen Geschäftsführer einstellen? Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und weisen Sie auf potenzielle Risiken hin.

Due Diligence

Sie möchten ein Unternehmen kaufen und eine vorherige Risikobewertung? Wir führen Ihre Due-Diligence Prüfung durch. Dadurch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung für den vorliegenden Sachverhalt.

Unternehmenskauf  bzw. –verkauf (M&A)

Beabsichtigen Sie den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens? Wir beraten Sie umfassend bzgl. aller Chancen, aber auch Risiken und unterstützen Sie bei der entsprechenden Vertragsgestaltung.

Wettbewerbsverbote

Haben Sie in Ihrem Vertrag ein Wettbewerbsverbot?

Dieses muss nicht zwingend sein, denn manchmal gibt es einen Ausweg, diesbezüglich beraten wir Sie.
Möchten Sie einen Geschäftsführer oder Handelsvertreter anstellen und für den Fall seines Ausscheidens vorsorgen? Wir helfen Ihnen bei der Formulierung des Wettbewerbsverbots.

Handelsvertreterverträge

Möchten Sie einen Handelsvertreter bei sich im Unternehmen beschäftigen? Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und unterstützen Sie beim Aufsetzen Ihrer Verträge.

Marc Herbert - Fachanwalt für Insolvenzrecht - Saarbrücken

Ihre Ansprechpartner im Bereich Handels- & Gesellschaftsrecht

Marc Herbert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Daniel Benoit

Rechtsanwalt
Daniel Benoit - Herbert Rechtsanwälte Saarbrücken

Haben Sie ein Anliegen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht?

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Unsere 6 Versprechen an Sie:

Spezialisierte Anwälte

Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.

Professionelles Team

Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.

Langjährige Erfahrung

Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.

Verständnisvoll und zuvorkommend

Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Schnell und zuverlässig

Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir schützen Ihre Daten

Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.

Häufig gestellte Fragen

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Vielmehr bedarf es einer genauen Analyse der Bedürfnisse des Gründers bzw. der bestehenden Gesellschaft/ Unternehmung. Es sind unter anderem Kosten, Haftung, Verwaltungsaufwand, Beteiligung anderer Personen und Übertragbarkeit von Beteiligungen in Betracht zu ziehen.
Die Kosten einer Unternehmensgründung oder einer Umwandlung variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. So kann z.B. eine GbR unter Umständen ohne jegliche Kosten gegründet werden. Für die Gründung einer GmbH bedarf es allerdings eines Mindestkapitals von 25.000,00 € und für eine Aktiengesellschaft sogar eines Mindestkapitals i.H.v. 50.000,00 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für eine Eintragung ins das Handelsregister, sonstige Unternehmens Register, Notarkosten oder sonstige Ausgaben.
​Nein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut „Gesellschaft“. Es besteht allerdings die Möglichkeit Kapitalgesellschaften spricht eine GmbH oder einer AG jeweils als Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-AG zu gründen.
Der Einzelunternehmer, die GbR, die OHG und die Komplementäre einer KG haften über das Betriebsvermögen hinaus auch mit dem Privatvermögen für die Unternehmensverbindlichkeiten. Die GmbH-Gesellschafter, die Aktionäre einer AG und der Kommanditist einer KG haften nur auf die Höhe ihrer Einlage bzw. Geschäftsanteile beschränkt.
Zunächst ist festzuhalten, dass immer die Rechtsform angegeben werden muss, wie z.B.: e.K., GmbH, AG, OHG und KG. Weiterhin muss der Firmenname Unterscheidungskraft und Kennzeichnungskraft besitzen. Darüber hinaus gibt es je nach Rechtsform einige Besonderheiten zu beachten, so darf nicht jedes Unternehmen eine Fantasiebezeichnung in seinem Namen tragen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unsere Anwälte helfen Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten:

Insolvenzrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
Bau- & Architektenrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Inkasso und Forderungsmanagement

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Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag:
8:30 – 13:00
14:00 – 17:00
Freitag:
08:30 – 13:00
14:00 – 15:30

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