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HERBERT Rechtsanwälte

Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

in Saarbrücken, Pirmasens, Zweibrücken und Umgebung

Ist Ihr Unternehmen noch zu retten? - Unsere Anwälte sagen es Ihnen!

Wir unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer u. a. durch professionelle Beratung, die Durchsetzung von Gläubigerinteressen, die Begleitung von Schuldnern auf dem Weg zur oder aus der Insolvenz, die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, die Insolvenzverwaltung, die Insolvenzanfechtung und im Insolvenzstrafrecht.

Falls Sie ein Anliegen in einem dieser oder einem ähnlichen Bereich haben kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.

Unser Fachanwalt Marc Herbert steht Ihnen zuverlässig und gerne zur Seite. 

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Warum HERBERT Rechtsanwälte

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.

Das sagen unsere Kunden

Unsere Hauptniederlassung ist TÜV zertifiziert

HERBERT Rechtsanwälte Saarbrücken und Pirmasens - Insolvenzrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Beratung und Durchführung von Insolvenzverfahren. Das Insolvenzrecht befasst sich mit diversen juristischen Fragestellungen welche sich auf die Überschuldung und die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen (Verbraucherinsolvenzen) und Unternehmen (Regelinsolvenzen) beziehen.

Wir helfen Ihnen, u. a. bei folgenden Problemen:

Unternehmensberatung
Möchten Sie sich vor einer Insolvenz oder vor einer Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners schützen?
Ihr Unternehmen ist nicht nur gefährdet, wenn Sie selbst zahlungsunfähig sind, sondern auch wenn einer Ihrer Geschäftspartner Insolvenz anmeldet. Vor dieser Situation sollten Sie sich vorbeugend schützen. Wir beraten Sie, welche Vorkehrungen Sie in Ihrem Unternehmen treffen können, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Geschäftspartners nicht auch in die Insolvenz zu rutschen.

Durchsetzung von Gläubigerinteressen
Ist einer Ihrer Geschäftspartner insolvent? Wir zeigen Ihnen, was Ihre Rechte sind, wenn einer Ihrer Geschäftspartner insolvent ist und setzten diese durch. Wir haben langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse, um Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen.

Begleitung von Schuldnern auf dem Weg zur oder aus der Insolvenz
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Insolvenz anmelden sollen oder nicht? Befinden sich bereits in der Insolvenz? Wissen Sie nicht wie Sie mit Ihren Gläubigern verhandeln sollen? Ganz egal, welcher Fall auf Sie zutrifft, wir beraten Sie gerne und umfangreich. Wir können Ihnen sagen, ob es für Sie sinnvoll ist eine Insolvenz anzumelden. Aber auch in der anschließenden Restschuldbefreiungsphase sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne, damit Sie diese nach Möglichkeit verkürzen bzw. gut überstehen.

Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen
Ist Ihr Unternehmen aktuell wirtschaftlich nicht gut aufgestellt oder in Schieflage geraten?
Mit unserer jahrelangen Erfahrung sorgen wir dafür, dass sich dies zukünftig ändert. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Konzept und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf. Außerdem begleiten wir Sie im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) mit anschließendem Insolvenzplanverfahren.

Insolvenzverwaltung 
Im Rahmen der Insolvenzverwaltung betreuen wir Ihr Unternehmen bzw. Ihr Vermögen und kümmern uns um Ihr Insolvenzverfahren.

Insolvenzanfechtung
Sie wollen sich vor einer Insolvenzanfechtung gegen sich oder Ihr Unternehmen schützen? Wir helfen Ihnen einen Weg zu finden, der dies ermöglicht.
Wenn Sie bereits insolvent sind, besteht die Möglichkeit im Wege einer Insolvenzanfechtung, das von Ihnen Geleistete zurückzufordern.

Insolvenzstrafrecht
Ihnen wird eine Straftat im Zusammenhang mit Ihrer Insolvenz vorgeworfen? Untreue? Insolvenzverschleppung? Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen? Urkundenfälschung? Betrug? Unterschlagung? Steuerhinterziehung oder Bankrott?
Durch unsere Expertise im Insolvenz- wie auch im Wirtschaftsstrafrecht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihren Rechtsstreit. Wir stehen Ihnen im gesamten Prozess zur Seite und helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihrem Verfahren zu machen.

Marc Herbert - Fachanwalt für Insolvenzrecht - Saarbrücken

Ihr Ansprechpartner im Bereich Insolvenzrecht

Marc Herbert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Unsere 6 Versprechen an Sie:

Spezialisierte Anwälte

Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.

Professionelles Team

Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.

Langjährige Erfahrung

Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.

Verständnisvoll und zuvorkommend

Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Schnell und zuverlässig

Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir schützen Ihre Daten

Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.

Häufig gestellte Fragen

Von einer Insolvenz spricht man, wenn das Vermögen eines Schuldners nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Der Schuldner ist also zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Das Insolvenzverfahren ist nunmehr dazu da, die geregelte Abwicklung der Schulden zu bewerkstelligen um dem Schuldner einen Neuanfang zu ermöglichen.

Diese Frage kann leider nicht so einfach beantwortet werden. In der Regel dauert eine Verbraucherinsolvenz ca. 3 Jahre, sofern der Insolvenzantrag nach dem 01.10.2020 gestellt wurde. Das Insolvenzverfahren kann allerdings erst dann abgeschlossen werden, wenn sämtliche Vermögenswerte des Schuldners verwertet und die Gläubiger befriedigt wurden. Darüber hinaus müssen alle gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sein. Dementsprechend kann sich auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren über einen längeren Zeitraum als die angegebenen drei Jahre erstrecken. Allerdings wird dem Schuldner nach Ablauf der drei Jahre in der Regel die Restschuldbefreiung erteilt.

Das Insolvenzverfahren ist in das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren unterteilt. Das Regelinsolvenzverfahren kommt für Unternehmen oder Angehörige der selbstständigen Berufe in Betracht, wohingegen das Verbraucherinsolvenzverfahren für die Personen gilt, die nicht selbstständig sind oder waren.

Das Insolvenzverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, im sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren von Schulden befreit zu werden. Da dieses Verfahren sehr langwierig und aufwendig ist, sollten Sie vorab mit einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt klären, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie auch der richtige Weg ist.

Wie so oft kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Kommen zu Ihren Schulden auch Bußgelder, Geldstrafen oder Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung hinzu, so werden Sie diese Schulden nicht los. Alle „normal“ erlangten Schulden sind mit Erteilung der Restschuldbefreiung dauerhaft nicht mehr durchsetzbar. Die Restschuldbefreiung wirkt also ähnlich wie die Einrede der Verjährung.

In der Regel kostet ein Insolvenzverfahren zwischen 1.500 – 2.500 €. Sollten Sie diese Kosten nicht aufbringen können, so kann gegebenenfalls eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unsere Anwälte helfen Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten:

Insolvenzrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
Bau- & Architektenrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Inkasso und Forderungsmanagement

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Montag – Donnerstag:
8:30 – 13:00
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