Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Sie suchen den passenden Anwalt im Bereich Verkehrsrecht? - Sie haben Ihn gefunden!
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Verkehrsunfällen, wenn Sie geblitzt worden sind, bei Alkohol am Steuer, bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und beim KFZ-Kaufrecht.
Im Verkehrsrecht benötigt man oft schnellstmöglich anwaltliche Hilfe; deshalb erreichen Sie Rechtsanwalt Marc Tecquert
– In dringenden Fällen auch außerhalb der Büroöffnungszeiten – direkt unter 0174/9564688.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen - Wir kontaktieren Sie kurzfristig!
Rufen Sie uns unverbindlich an
- 0681 95977-0
Warum HERBERT Rechtsanwälte
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.
Das sagen unsere Kunden
Unsere Hauptniederlassung ist TÜV zertifiziert
HERBERT Rechtsanwälte - Ihr Rechtsanwalt in Saarbrücken, Pirmasens und Umgebung
Das Verkehrsrecht umfasst die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr unabhängig davon, ob Personen mit ihrem Pkw, einem Motorrad, dem Rad, einem E-Scooter oder zu Fuß daran teilnehmen. Zudem deckt es Fragen rund um den Fahrzeugkauf und damit auch Problemstellungen im Zusammenhang mit der Sachmängelhaftung, oft noch als Gewährleistungsrecht bezeichnet. Wir helfen Ihnen u.a. und sehr gerne bei folgenden Anliegen:
Verkehrsunfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht was als nächstes zu tun ist? Sie können mit den Begriffen Sachverständigenkosten, fiktive Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeldtabelle, Haushaltsführungsschaden, Entgeltfortzahlungsschaden, Heilbehandlungskosten, Kostenpauschale, Fracke und Quotenvorrecht nur wenig anfangen?
Wir nennen Ihnen Ihre Optionen und sagen Ihnen, welche Schritte es zeitnah einzuleiten gilt, um weiteren Schaden abzuwenden oder bereits entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Ein großer Vorteil im Unfallschadensrecht ist, dass die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Anwalts trägt, soweit der Unfallgegner für den Schaden verantwortlich ist. In diesem Fall entstehen Ihnen damit in der Regel keine Kosten.
Geblitzt
Sie waren zu schnell unterwegs oder hatten zu geringen Abstand und wurden hierbei geblitzt?
Möglicherweise kann es sich lohnen gegen das Bußgeld vorzugehen. Wir überprüfen Ihren Fall und beraten Sie schnell und zuverlässig.
Alkohol am Steuer
Sie wurden während einer Alkoholfahrt angehalten und haben nun Angst Ihren Führerschein zu verlieren?
Vielleicht ist es möglich dem Führerscheinentzug entgegenzuwirken. Wir beraten Sie gerne und prüfen mögliche Optionen.
Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Gegen Sie läuft ein Verfahren wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Als Spezialist im Bereich Verkehrsrecht stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite, sodass die Strafe für Sie so gering wie möglich ausfällt.
Kfz-Kaufrecht
Sie haben ein Kfz ge- oder verkauft und nun gibt es Probleme?
Egal ob Gebraucht- oder Neuwagen, Ankauf oder Verkauf, Leasing oder Finanzierung: Wir klären Sie über die Gesetzeslage sowie die aktuelle Rechtsprechung auf, wehren unberechtigte Ansprüche ab und setzen Ihre Ansprüche durch.
Im Verkehrsrecht, insbesondere im Bereich der Unfallabwicklung und Verkehrsstraftaten empfiehlt es sich regelmäßig sich schnellstmöglich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Deshalb erreichen Sie unseren Anwalt im Bereich Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Marc Tecquert – in dringenden Fällen auch außerhalb der Büroöffnungszeiten – direkt unter der Nummer 0174/9564688.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Verkehrsrecht
Marc Tecquert
Rechtsanwalt
Haben Sie ein Anliegen im Bereich Verkehrsrecht?
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Unsere 6 Versprechen an Sie:
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.
Professionelles Team
Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.
Langjährige Erfahrung
Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.
Verständnisvoll und zuvorkommend
Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Schnell und zuverlässig
Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.
Wir schützen Ihre Daten
Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.
Häufig gestellte Fragen
Ein Verkehrsunfall verursacht stets bei allen Beteiligten Stress. Neben den tatsächlichen Aufgaben am Unfallort, etwa Absicherung der Unfallstelle und der Versorgung verletzter Personen, ist es für spätere Streitigkeiten jedoch von entscheidender Bedeutung, dass bereits am Unfallort wichtige Maßnahmen ergriffen werden.
In der Regel gilt: Rufen Sie die Polizei hinzu.
Notieren Sie die Daten der Unfallbeteiligten.
Rufen Sie die umstehenden Zeugen herbei und notieren Sie deren Daten.
Sichern Sie Beweise. Fertigen Sie Fotos der Unfallstelle sowohl aus der Nähe als auch aus einiger Distanz.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug abschleppen lassen, lassen Sie sich eine Rechnung aushändigen und bewahren Sie diese auf.
Sofern Sie verletzt sind, bewahren Sie die Unterlagen der Notaufnahme oder Ihres Arztes auf.
Sofern Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, achten Sie darauf, dass Ihnen seitens der Autovermietung kein überteuertes Unfallersatzfahrzeug vermittelt wird.
Achten Sie darauf, dass Sie sich in einer angesteuerten Werkstatt Sie nicht zu einer Reparatur verpflichten, obwohl eine fiktive Abrechnung Ihnen mehr Vorteile brächte.
Achten Sie ebenso darauf, dass Sie einen Sachverständigen erst ab gewissen Schadensgrenzen mit der Begutachtung beauftragen sollten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Versäumen Sie nicht gegenüber eigenen Versicherungen bestehende Obliegenheitsfristen.
etc.
Dies ist ein kleiner Ausschnitt aus den notwendigen Handlungen, welche sich unmittelbar an einen Unfall anschließen.
Sie sind der Meinung, dass es viel zu beachten gibt und befürchten, dass Sie im Eifer des Gefechts etwas vergessen könnten?
Rufen Sie uns an! Wir können die Abwicklung eines Unfalles mit der notwendigen Professionalität und Ruhe für Sie übernehmen!
Im Verkehrsrecht gilt:
Der Gegner, respektive die gegnerische Versicherung, zahlt den Ihnen entstandenen Schaden, soweit der Gegner diesen verursacht hat. Ein Anwalt darf auch ohne vorheriges eigenes Anschreiben direkt eingesetzt werden.
Das heißt: Sofern Sie lediglich das geltend machen, was Ihnen zusteht, steht der Gegner hierfür gerade und zahlt auch die Anwaltskosten.
Neben der gegnerischen Haftpflichtversicherung können Ihnen auch die eigene Versicherungen, etwa eine Rechtsschutzversicherung oder die eigene Kasko, im Schadensfalle helfen, Kostenfallen zu vermeiden.
Gerne informieren wir diese Versicherungen für Sie und sichern Ihnen etwa durch die Kombination der Inanspruchnahme der gegnerischen Haftpflicht- neben der eigenen Vollkaskoversicherung auch dann einen vollen Ersatz des eigenen Schadens, wenn Ihnen eine Mitverantwortung am Unfall vorgeworfen wird.
Nicht selten gilt aus Sicht der Ordnungskräfte: Schuld ist der, der sich gegen nicht gegen den Schuldvorwurf wehrt.
Auch die Staatsanwaltschaft und die Bußgeldstellen sind, nicht zuletzt aufgrund einer Personal- und Informationsnot, nicht immer in der Lage, Vorwürfe gegen Autofahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer frühzeitig umfassend zu ermitteln.
Wenn Sie sich also mit unberechtigten Anschuldigungen konfrontiert sind und befürchten, die Vorwürfe durch eine eigene Aussage nicht entkräften zu können oder diese schlimmstenfalls noch zu bestätigen, schalten Sie frühzeitig einen Anwalt ein.
Wir können die Ermittlungsakten einsehen und auswerten, die für Sie positiven Tatsachen kompakt und in der notwendigen Form darstellen und so eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der verhängten Bußgelder erreichen.
Die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs zum Fahrzeugkauf sind mitunter undurchsichtig. Zu unterscheiden ist grob nach den Beteiligten auf beiden Seiten.
Je nachdem ob ein Vertragsverhältnis privat/privat, gewerblich/gewerblich, privat/gewerblich oder gewerblich privat vorliegt, sind unterschiedliche Haftungsnormen zu beachten.
Bestenfalls kontaktieren Sie uns als Ihren Anwalt bereits vor dem Fahrzeugkauf, denn ein unvorteilhafter Vertrag kann in der Regel später nicht mehr zum eigenen Vorteil umgedeutet werden.
Selbst Standardverträge à la mobile.de können zur Falle werden, wenn ein Kreuzchen unbedacht gesetzt wird.
Wir sind Ihnen behilflich bei der korrekten Vertragsgestaltung und klären Sie über Ihre oder gegnerischen Sachmängelansprüche ebenso auf, wie über die Einhaltung notwendiger Fristen und Formerfordernisse.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Unsere Anwälte helfen Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten:
Insolvenzrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
Bau- & Architektenrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Inkasso und Forderungsmanagement
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