Ihr Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungsmanagement
Ihr Kunde zahlt trotz mehrfacher Aufforderungen nicht?
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Forderungen konsequent durchzusetzen. So kommen Sie schnellstmöglich an das Ihnen zustehende Geld. Das Beste ist: Soweit Ihre Forderungen berechtigt sind, hat Ihr säumiger Kunde die gesamten Kosten des Inkassoverfahrens zu tragen.
In der Regel entstehen für Sie daher keine weiteren Kosten. Setzen Sie also Ihre Ansprüche schnell und effizient durch! Unsere Anwälte beraten Sie gerne und zuverlässig.
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Warum HERBERT Rechtsanwälte
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.
Das sagen unsere Kunden
Unsere Hauptniederlassung ist TÜV zertifiziert
HERBERT Rechtsanwälte - Forderungsmanagement
Ihre gesetzte Zahlungsfrist wurde von Ihrem Kunden überschritten? Ihr Kunde reagiert nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen? Ihnen droht ein hoher Zahlungsausfall? In all diesen Fällen sind Sie bei uns genau richtig! Wir kümmern uns um Ihre Inkassofälle!
Warum sollten Sie uns mit Ihrem Inkassofall beauftragen?
Der Vorteil des Anwaltsinkasso ist, dass wir die komplette Beratung aus einer Hand anbieten. Wir können Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beraten. Nach einem gegebenenfalls erfolglosen Mahnverfahren müssen Sie nicht erst einen neuen Rechtsanwalt suchen, welcher bislang noch keine Kenntnisse in Ihrem Fall hat. Ganz im Gegenteil, Sie sind bereits bei ihm. Dadurch wird Ihr Fall zügiger bearbeitet. Denn erfahrungsgemäß sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihr Geld kommen je länger das Verfahren dauert.
Gerichtliche Mahnverfahren
Auch im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie mit unserer Unterstützung rechnen. Durch unsere Erfahrung wissen wir genau, worauf es zu achten gilt und wann welcher Schritt zu gehen ist.
Gerichtliche Klageverfahren
Sollte auch das gerichtliche Mahnverfahren nicht zum Erfolg führen, sind Sie direkt bei dem richtigen Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen Ihren Anspruch im gerichtlichen Klageverfahren durchzusetzen. Wir sind bereits mit Ihrem Fall vertraut und können ohne Zeitverzögerung Ihren Anspruch gerichtlich einfordern.
Durchsetzung von Ansprüchen
Haben Sie nun im gerichtlichen Verfahren (Mahn-, Vollstreckungs- oder Klageverfahren) einen Titel erstritten, können wir Ihnen auch bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen helfen.
Überwachungsverfahren
Ist Ihre Forderung noch nicht vollständig erfüllt, aber bereits tituliert (durch eines der oben genannten Verfahren oder auf anderem Wege), helfen wir Ihnen auch im Überwachungsverfahren. Sie als Gläubiger können aus Ihrem Titel 30 Jahre lang vollstrecken. Ihre titulierte Forderung verjährt gemäß § 97 Abs. 1 BGB erst nach 30 Jahren.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Inkasso
Marc Herbert
Rechtsanwalt
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Unsere 6 Versprechen an Sie:
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.
Professionelles Team
Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.
Langjährige Erfahrung
Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.
Verständnisvoll und zuvorkommend
Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Schnell und zuverlässig
Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.
Wir schützen Ihre Daten
Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.
Häufig gestellte Fragen
Zunächst senden wir ein Inkassoschreiben mit Ihrer Forderung an Ihren Schuldner und setzen diesem eine Zahlungsfrist. Sollte er hierauf nicht reagieren, so schließt sich dem Inkassoverfahren das gerichtliche Mahnverfahren an. Hat auch dieses keinen Erfolg, so kann man Ihren Anspruch im Wege eines gerichtlichen Klageverfahrens geltend machen.
Nach dem gerichtlichen Verfahren schließt sich das nachgerichtliche Inkassoverfahren an. Hierzu gehören das Zwangsvollstreckungsverfahren und Pfändungsmaßnahmen.
Sollte Ihre Zahlung nicht direkt beglichen werden, so schließt sich die Überwachungsphase an. Hier kann der erstrittene Titel 30 Jahre vollstreckt werden. Sie können dementsprechend auch eine Zeit warten, ob Ihr aktuell zahlungsunfähiger Schuldner wieder zu Geld kommt.
Sollte das Inkassoschreiben keinen Erfolg haben, können wir Ihren Anspruch direkt im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren werden durch das Mahngericht keine Schlüssigkeitsprüfung und keine Verhandlung durchgeführt. Hier kommt es einzig darauf an, ob der Schuldner der Mahnung widerspricht oder nicht.
Im gerichtlichen Klageverfahren wird Ihr Anspruch auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Unter Umständen wird es einen Termin zur mündlichen Verhandlung und ein Urteil geben.
Falls Ihr Anspruch rechtmäßig ist und das Verfahren Erfolg hat, so ist der Schuldner dazu verpflichtet alle Kosten zu tragen. Das bedeutet, dass in diesem Fall für Sie i.d.R. keinerlei Kosten anfallen.
Grundsätzlich berechnen sich die Kosten des Inkassoverfahrens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt im Zusammenhang mit dem Streitwert.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Unsere Anwälte helfen Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten:
Insolvenzrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
Bau- & Architektenrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Inkasso und Forderungsmanagement
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