RA Marc Herbert, geb. 1974, legte nach dem Jurastudium in Saarbrücken beide Staatsexamina ab. Im Oktober 2000 erhielt er die Zulassung zur Anwaltschaft und war bis zur Gründung der Kanzlei HERBERT Rechtsanwälte im Juli 2014 Sozius einer namhaften Wirtschaftskanzlei.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht widmet Marc Herbert sein Hauptaugenmerk sanierungs- und insolvenzgesellschaftliche
Dazu gehört auch die Übernahme von Strafverteidigungen insbesondere mit dem Vorwurf einer im Zusammenhang mit Insolvenzen begangenen Straftat. Im Rahmen seiner Tätigkeit im Insolvenzrecht wird er regelmäßig durch das Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter bestellt.
Darüber hinaus ist er aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in der Juristenausbildung im Bereich des Strafrechts auch ein Kenner dieses Rechtsgebiets. Zudem hielt er Vorlesungen in Wirtschaftstrafrecht an der Universität Kaiserslautern.