Schildern Sie uns Ihr Anliegen!
kanzlei@rae-herbert.com

HERBERT Rechtsanwälte – Ihre Rechtsanwaltskanzlei
in Saarbrücken, Pirmasens, Zweibrücken und Umgebung für die

Unternehmens­nachfolge im Mittelstand

Stehen Sie als Unternehmer vor der Frage, wie Sie Ihre Unternehmensnachfolge rechtzeitig und rechtssicher gestalten können?

Gerade in inhabergeführten Unternehmen des Mittelstands ist die Übergabe eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen. Während das Tagesgeschäft vertraut ist, ist die Planung der Nachfolge für viele Unternehmer neues Terrain.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen - Wir kontaktieren Sie kurzfristig!

Rufen Sie uns unverbindlich an

Warum HERBERT Rechtsanwälte

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.

Das sagen unsere Kunden

Unsere Hauptniederlassung ist zertifiziert

Logo Sgs ISO 9001 System Zertifizierung

HERBERT Rechtsanwälte - Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert mehr als nur einen Vertrag. Sie muss gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Fragen miteinander verbinden und zugleich zu Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen und Ihren persönlichen Zielen passen. Wir unterstützen Sie dabei, die Übergabe frühzeitig zu strukturieren und eine tragfähige Lösung für die nächste Generation oder einen externen Nachfolger zu entwickeln.

Unser Anwälte Marc Herbert und Daniel Benoit stehen Ihnen gerne zur Seite. Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht befasst sich Marc Herbert mit der Sanierung und Neustrukturierung von Unternehmen. Hierzu gehört unteranderem die Übergabe der Geschäftsführung, intern wie extern, oder auch die Veräußerung von Unternehmen per Share- und Asset-Deal. Neben Herrn Rechtsanwalt Herbert ist ebenfalls Herr Rechtsanwalt Daniel Benoit, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Marc Herbert - Fachanwalt für Insolvenzrecht - Saarbrücken

Ihre Ansprechpartner im Bereich Unternehmensnachfolge

Marc Herbert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Daniel Benoit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Daniel Benoit Saarbrücken

Unternehmensnachfolge Beratung im Mittelstand

Eine rechtssichere Unternehmensnachfolge entscheidet häufig darüber, ob ein Betrieb langfristig fortgeführt, verkauft oder innerhalb der Familie erhalten werden kann. Gerade im Mittelstand sind Unternehmen oft eng mit der Unternehmerpersönlichkeit, der Familie, den Mitarbeitern und langjährigen Kundenbeziehungen verbunden. Deshalb sollte die Unternehmensnachfolge Beratung frühzeitig beginnen und nicht erst dann, wenn eine Übergabe kurzfristig bevorsteht.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der strukturierten Unternehmensnachfolgeberatung – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen eine tragfähige Nachfolgeplanung, klare gesellschaftsrechtliche Regelungen und eine Lösung, die wirtschaftlich, rechtlich und persönlich funktioniert.

Was ist Unternehmensnachfolge?

Unter Unternehmensnachfolge versteht man die geplante Übertragung eines Unternehmens auf einen Nachfolger, auf Familienmitglieder, auf das Management oder auf einen externen Erwerber. Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand betrifft dabei nicht nur die Frage, wer den Betrieb künftig führt, sondern auch, wie Vermögen, Verantwortung, Beteiligungen und Entscheidungsrechte geordnet werden.

Eine gelungene Nachfolge muss rechtzeitig vorbereitet werden. Ohne klare Nachfolgeplanung drohen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Erben oder Familienmitgliedern. Auch Banken, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner erwarten häufig frühzeitig Klarheit darüber, wie der Betrieb fortgeführt wird.

Unsere Beratungsleistungen zur Unternehmensnachfolge

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung zur Gestaltung und Umsetzung der Nachfolge. Wir prüfen Gesellschaftsverträge, Beteiligungsstrukturen, Geschäftsführungsregelungen, Abfindungsklauseln, Pflichtteilsrisiken und bestehende Verträge. Ziel ist es, eine rechtlich belastbare Lösung zu entwickeln, die zur konkreten Unternehmenssituation passt.

Die Unternehmensnachfolgeberatung umfasst insbesondere die Vorbereitung der Übergabe, die Abstimmung mit erbrechtlichen Regelungen, die Gestaltung von Beteiligungen, die Begleitung von Verhandlungen und die rechtliche Umsetzung. Auch steuerlich relevante Fragen werden in die Planung einbezogen, soweit sie für die Struktur der Nachfolge von Bedeutung sind.

Besonderheiten der Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand ist häufig besonders sensibel. Viele Betriebe sind über Jahrzehnte gewachsen, verfügen über eingespielte Mitarbeiterstrukturen und beruhen auf persönlichen Kundenbeziehungen. Der Mittelstand benötigt daher meist keine Standardlösung, sondern ein individuelles Konzept.

Besondere Bedeutung haben Liquidität, Führungskontinuität, Finanzierung, Haftungsfragen und die Absicherung des ausscheidenden Unternehmers. Auch der Unternehmenswert spielt eine zentrale Rolle, wenn Beteiligungen übertragen, Abfindungen geregelt oder Kaufpreise verhandelt werden. Eine strukturierte Rechtsberatung hilft, wirtschaftliche und rechtliche Risiken frühzeitig sichtbar zu machen.

Nachfolgeplanung & Nachfolgekonzept

Eine gute Nachfolgeplanung beginnt mit der Bestandsaufnahme: Wer hält welche Anteile? Wer ist zur Geschäftsführung geeignet? Welche Verträge bestehen? Welche Familienmitglieder oder Mitarbeiter kommen als Nachfolger in Betracht? Daraus wird ein Nachfolgekonzept entwickelt, das die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Ziele zusammenführt.

Die Nachfolgeplanung sollte auch Störfälle berücksichtigen, etwa Krankheit, Tod, Streit unter Gesellschaftern oder das Ausscheiden eines vorgesehenen Nachfolgers. Je früher diese Fragen geregelt werden, desto stabiler kann der Generationenwechsel vorbereitet werden.

Familieninterne Übergabe (Familiengesellschaften)

Bei der familieninternen Übergabe steht häufig der Wunsch im Vordergrund, das Unternehmen in der Familie zu halten. Dabei können Beteiligungen schrittweise übertragen, Stimmrechte vorbehalten oder Kontrollrechte geregelt werden. Besonders bei einer Familiengesellschaft müssen gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Regelungen aufeinander abgestimmt werden.

Familienintern bedeutet jedoch nicht automatisch konfliktfrei. Pflichtteilsansprüche, Gleichbehandlung unter Kindern, Geschäftsführungsbefugnisse und Abfindungen können erhebliche Spannungen auslösen. Eine vorausschauende Gestaltung kann helfen, Streit zu vermeiden und den Betrieb handlungsfähig zu halten.

Übergabe an das Management (MBO)

Kommt innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger in Betracht, kann die Übergabe an das bestehende Management eine sinnvolle Lösung sein. Bei einem Management-Buy-out kennen die Erwerber das Unternehmen, die Mitarbeiter und die internen Abläufe häufig bereits sehr gut. Das kann den Betriebsübergang erleichtern.

Rechtlich sind insbesondere Kaufpreis, Finanzierung, Sicherheiten, Haftung, Garantien und die weitere Mitarbeit des bisherigen Unternehmers zu regeln. Wichtig ist außerdem, dass die Übergabe klar strukturiert wird, damit Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse eindeutig übergehen.

Verkauf an Investoren oder Wettbewerber (M&A)

Eine weitere Möglichkeit ist der Unternehmensverkauf an Investoren, strategische Käufer oder Wettbewerber. In diesem Fall ähnelt die Gestaltung einem Unternehmenskauf. Es geht um Vertraulichkeit, Unternehmensprüfung, Vertragsverhandlungen, Kaufpreisregelungen, Garantien und Haftungsbegrenzungen.

Beim Unternehmensverkauf sollte frühzeitig festgelegt werden, welche Informationen offengelegt werden, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Rolle der bisherige Unternehmer nach Abschluss noch übernimmt. Unsere Kanzlei begleitet die rechtliche Vorbereitung, die Vertragsgestaltung und die Verhandlungen bis zur Umsetzung.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung

Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung ist das Fundament jeder Nachfolgelösung. Gesellschaftsverträge müssen zur geplanten Nachfolge passen. Dazu gehören Regelungen zu Stimmrechten, Geschäftsführung, Veräußerungsbeschränkungen, Abfindung, Wettbewerbsverboten, Zustimmungserfordernissen und Nachfolgeklauseln.

Unsere Kanzlei prüft bestehende Strukturen und entwickelt rechtssichere Regelungen für die geplante Übergabe. Ziel ist eine Lösung, die den Betrieb stabilisiert, Konflikte vermeidet und die Interessen des Unternehmers, der Familie und des Unternehmens angemessen berücksichtigt.

Haben Sie ein Anliegen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an
0681 95977-0

Unsere 6 Versprechen an Sie:

Spezialisierte Anwälte

Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.

Professionelles Team

Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.

Langjährige Erfahrung

Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.

Verständnisvoll und zuvorkommend

Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Schnell und zuverlässig

Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir schützen Ihre Daten

Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.

Häufig gestellte Fragen

Gerade im Mittelstand sind Unternehmen häufig stark durch die Inhaberperson geprägt. Kundenbeziehungen, Mitarbeiterführung, Bankkontakte und strategische Entscheidungen hängen oft eng mit dem bisherigen Unternehmer zusammen. Ohne rechtzeitige Nachfolgeplanung kann der Ausfall oder Rückzug des Unternehmers erhebliche Risiken für den Betrieb auslösen.

Mit der Nachfolgeplanung sollte möglichst früh begonnen werden. Idealerweise wird die Unternehmensnachfolge mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe vorbereitet. So bleibt ausreichend Zeit, einen geeigneten Nachfolger aufzubauen, Gesellschaftsverträge anzupassen, steuerliche Fragen zu klären und Konflikte innerhalb der Familie oder unter Gesellschaftern zu vermeiden.

Die wichtigsten Möglichkeiten sind die familieninterne Übergabe, die Übergabe an das Management im Rahmen eines Management-Buy-outs, die Aufnahme eines externen Geschäftsführers oder der Unternehmensverkauf an Investoren, Wettbewerber oder andere Käufer. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Unternehmensstruktur, der Familie, der wirtschaftlichen Lage und den persönlichen Zielen des Unternehmers ab.

In vielen Fällen ja. Der Gesellschaftsvertrag sollte geprüft werden, um sicher zu gehen, dass er zur geplanten Nachfolge passt. Besonders wichtig sind Regelungen zu Anteilsübertragungen, Nachfolgeklauseln, Zustimmungserfordernissen, Abfindungen, Wettbewerbsverboten, Stimmrechten und Geschäftsführung. Veraltete Gesellschaftsverträge können eine geordnete Übergabe erheblich erschweren.

 

Das Erbrecht ist vor allem bei familieninterner Nachfolge von großer Bedeutung. Ohne klare erbrechtliche Gestaltung kann es passieren, dass Unternehmensanteile an mehrere Erben fallen und Entscheidungsprozesse blockiert werden. Auch Pflichtteilsansprüche können die Liquidität des Unternehmens belasten. Deshalb sollten Testament, Erbvertrag und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt werden.

Bei der Unternehmensnachfolge können insbesondere Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer relevant werden. Die steuerliche Struktur sollte frühzeitig geprüft werden, damit die Übergabe wirtschaftlich tragfähig bleibt. Die rechtliche Gestaltung sollte daher regelmäßig mit steuerlicher Beratung abgestimmt werden.

Eine Kanzlei sollte möglichst früh eingeschaltet werden, wenn eine Übergabe, ein Verkauf oder eine familieninterne Nachfolge geplant ist. Rechtliche Beratung ist besonders wichtig, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, Familienmitglieder unterschiedliche Interessen haben, Pflichtteilsansprüche drohen oder Gesellschaftsverträge veraltet sind.

Für eine Erstberatung sind insbesondere Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Jahresabschlüsse, bestehende Testamente oder Erbverträge, Geschäftsführerverträge und vorhandene Vollmachten hilfreich. Je nach Fall können auch Eheverträge, Darlehensverträge, Mietverträge oder Beteiligungsunterlagen relevant sein.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unsere Anwälte helfen Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten:

Insolvenzrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
Bau- & Architektenrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Inkasso und Forderungsmanagement

Rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!

0681 95977-0

Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag:
8:30 – 13:00
14:00 – 17:00
Freitag:
08:30 – 13:00
14:00 – 15:30

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir kontaktieren Sie kostenlos und unverbindlich!