Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht
Sie sind auf Reisen oder in Urlaub und Ihr Flug wurde gestrichen? Ihr Gepäck kam verspätet an? Ihre Kreuzfahrt wurde storniert? Ihre Unterkunft weist Mängel, Baustellen und Lärm auf?
Falls Sie sich oder Ihr Anliegen hier wiedererkennen, kontaktieren Sie uns gerne.
Unsere Anwälte mit Tätigkeitsbereich im Reiserecht, Carolin Mehle und Daniel Benoit, stehen Ihnen gerne zur Seite.
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Warum HERBERT Rechtsanwälte
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.
Das sagen unsere Kunden
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HERBERT Rechtsanwälte - Reiserecht
Probleme im Urlaub sind ärgerlich – rechtlich müssen sie aber nicht folgenlos bleiben. Unsere Kanzlei unterstützt Reisende, wenn Flug, Hotel, Gepäck oder gebuchte Leistungen nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Als Anwälte mit Erfahrung im Reiserecht prüfen wir, welche Ansprüche bestehen und wie diese gegenüber Airline, Hotel oder Anbieter durchgesetzt werden können.
Wer nach einem Anwalt für Reiserecht sucht, erwartet schnelle Orientierung und eine klare Einschätzung. Genau das bieten wir mit strukturierter Rechtsberatung, verständlicher Prüfung und konsequenter Anspruchsverfolgung. Wir, die Kanzlei Herbert Rechtsanwälte, beraten Sie bei Fragen im Reiserecht. Dabei stehen wir für persönliche Betreuung, kurze Wege und rechtliche Unterstützung bei Ihren Reiseproblemen.
Was ist Reiserecht?
Das Reiserecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Urlaub, Flug, Hotelbuchung und Reisevertrag. Es regelt, wann Reisemängel vorliegen und welche Rechte Reisende bei Leistungsstörungen haben. Besonders häufig geht es um Fluggastrechte, Stornierungen oder Streit mit dem Anbieter.
Ein Anwalt im Tätigkeitsbereich Reiserecht kann Ihnen erklären, ob eine Entschädigung, Minderung oder Schadensersatz verlangt werden kann. Für Mandanten, die gezielt nach Beratung im Reiserecht im Raum Saarbrücken suchen, ist es regelmäßig wichtig, dass der konkrete Ablauf der Reise, die Buchungsunterlagen und die Reaktion des Vertragspartners rechtlich sauber eingeordnet werden. Darum kümmern sich unsere Anwälte gerne für Sie.
Unsere Leistungen im Reiserecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei Themen wie Flugproblemen, Reisemängeln, Reisepreisminderung, Reiserücktritt, Streit um Stornokosten, sonstigen Problemen mit dem Reiseveranstalter, Gepäckschäden und anderen Fragen zu Ihrem Reisevertrag.
Als Anwälte mit Tätigkeitsbereich im Reiserecht übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz, berechnen mögliche Ansprüche und prüfen, ob eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere Rechtsberatung ist darauf ausgerichtet, Ansprüche zügig, nachvollziehbar und belastbar geltend zu machen. Anwaltliche Beratung im Reiserecht im Raum Saarbrücken und Umgebung bedeutet für uns: regionale Erreichbarkeit mit bundesweiter Anspruchsdurchsetzung.
Pauschalreiserecht – Reisemängel & Reisepreisminderung
Bei einer Pauschalreise müssen die gebuchten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Reisemängel können etwa bei erheblichem Baulärm, falscher Zimmerkategorie, Hygienemängeln, fehlenden zugesagten Leistungen oder Problemen beim Transfer vorliegen. In solchen Fällen kann eine Reisepreisminderung in Betracht kommen.
Wichtig ist, Mängel möglichst sofort vor Ort anzuzeigen und zu dokumentieren. Je nach Schwere der gerügten Mängel können neben der Reisepreisminderung auch weitere Ansprüche bestehen. Eine gebuchte Reise sollte daher nicht nur nach Gefühl bewertet werden, sondern anhand der vertraglich geschuldeten Leistungen und der konkreten Beeinträchtigung rechtlich geprüft werden.
Fluggastrechte – Flugverspätung, Annullierung, Nichtbeförderung
Fluggastrechte schützen Reisende, wenn ein Flug erheblich verspätet ist, gestrichen wird oder eine Nichtbeförderung erfolgt. Bei einer Flugverspätung kann je nach Strecke und Ursache eine bestimmte Entschädigung verlangt werden. Gleiches gilt häufig bei Annullierung bzw. einem Flugausfall, sofern keine entlastenden außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Unsere Kanzlei prüft Ansprüche aufgrund von Fluggastrechten, fordert die Entschädigung an und setzt berechtigte Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durch. Bei Annullierung oder einem Flugausfall kommt es für die Durchsetzbarkeit einer Forderung u.a. auf das Einhalten von Informationspflichten, das Anbieten einer Ersatzbeförderung oder den tatsächlichen Zeitverlust beim Reisenden an.
Flugverspätung innerhalb der Pauschalreise
Besonders sorgfältig ist zu prüfen, wenn Pauschalreise und Flugverspätung zusammenfallen. Dann können Ansprüche gegen die Airline und Ansprüche gegen den Reiseveranstalter entstehen. Der Urlaub kann durch den Zeitverlust erheblich beeinträchtigt sein, etwa wenn Urlaubstage faktisch verloren gehen. Bei Pauschalreisen ist vor allem die Ursache entscheidend. Neben einer Entschädigung z.B. von der ausführenden Airline kann auch eine Reisepreisminderung in Betracht kommen, wenn die juristischen Anforderungen erfüllt sind.
Reiserücktritt & Stornierung
Im Falle eines Reiserücktritts stellt sich oft die Frage, ob daraufhin vom Reisenden geforderte Stornokosten in der verlangten Höhe berechtigt sind. Maßgeblich sind der Zeitpunkt der Stornierung, die vertraglichen Bedingungen und die Frage, ob der Reiseveranstalter ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigen muss. Ein Anwalt mit Erfahrung im Reiserecht kann für Sie außerdem prüfen, ob der Reiserücktritt wirksam erklärt wurde und ob ggf. eine Versicherung eintrittspflichtig ist. Auch überhöhte Forderungen lassen sich in manchen Fällen reduzieren oder abwehren.
Insolvenz des Reiseveranstalters
Die Insolvenz eines Reiseveranstalters führt bei Reisenden oft zu Unsicherheit. Wichtig ist, ob ein Sicherungsschein besteht und welche Ansprüche aus dem Reisevertrag folgen. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters geht es Reisenden meist um eine Erstattung, eine Ersatzbeförderung oder auch die Rückzahlung bereits geleisteter Beträge. Betroffene sollten vor allem in diesen Fällen schnell prüfen lassen, ob Fristen gelten und gegen wen mögliche Ansprüche zu richten sind. Ein Anwalt mit Tätigkeit im Reiserecht kann helfen, die nächsten Schritte richtig einzuordnen.
Reisegepäck – Verlust & Beschädigung
Geht Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, sollten Reisende den Schaden unverzüglich melden und Belege sichern. Je nach Fall kommen Ersatzansprüche und Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft oder andere Beteiligte in Betracht. Wer nach einem Anwalt mit Erfahrung im Reiserecht sucht, erhält in unserer Kanzlei eine strukturierte Prüfung, klare Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Reiserecht
Daniel Benoit
Rechtsanwalt
Carolin Mehle
Rechtsanwältin
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Unsere 6 Versprechen an Sie:
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.
Professionelles Team
Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.
Langjährige Erfahrung
Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.
Verständnisvoll und zuvorkommend
Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Schnell und zuverlässig
Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.
Wir schützen Ihre Daten
Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt eine Pauschalreise vor?
Eine Pauschalreise liegt in der Regel vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise zusammen gebucht werden, zum Beispiel Flug und Hotel oder Hotel und Mietwagen. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung im Vertrag, sondern die konkrete Kombination der gebuchten Leistungen.
Was ist ein Reisemangel?
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Nutzen eignet. Typische Reisemängel sind etwa erheblicher Baulärm, Hygienemängel, ein anderes Hotel als gebucht, fehlende zugesagte Ausstattung, Ausfall von Verpflegung oder erhebliche Verzögerungen bei Reiseleistungen.
Was muss ich tun, wenn am Urlaubsort Reisemängel auftreten?
Reisemängel sollten sofort vor Ort angezeigt und dokumentiert werden. Wichtig sind Fotos, Videos, Zeugen, Schriftverkehr und die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung. Der Reiseveranstalter muss grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe erhalten.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung?
Die Entschädigung richtet sich in den Anwendungsfällen der Fluggastrechteverordnung grundsätzlich nach der Flugstrecke. Nach den europäischen Fluggastrechten kommen je nach Entfernung 250,00 €, 400,00 € oder 600,00 € in Betracht. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Diese können durch die betroffene Airline behauptet und müssen durch sie nachgewiesen werden.
Kann ich neben Reisepreisminderung auch Schadensersatz verlangen?
Ja, neben einer Reisepreisminderung kann auch Schadensersatz verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei einer erheblich beeinträchtigten oder vereitelten Pauschalreise kann außerdem eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht kommen.
Muss ich Stornokosten immer akzeptieren?
Nein. Stornokosten müssen angemessen sein. Sie richten sich unter anderem nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters und möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistung. Dabei sind jedoch immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten.
Was passiert bei Insolvenz des Reiseveranstalters?
Bei Pauschalreisen besteht grundsätzlich ein Insolvenzschutz. Dieser soll sicherstellen, dass Reisende bei Insolvenz des Reiseveranstalters entweder ihr Geld zurückerhalten oder, wenn sie bereits unterwegs sind, die Rückreise abgesichert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Sicherungsschein beziehungsweise die Absicherung über den Reisesicherungsfonds oder einen anderen Absicherer.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung meiner Ansprüche?
Für die rechtliche Prüfung sollten Buchungsbestätigung, Reisevertrag, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Bordkarten, Gepäckbelege, Schriftverkehr, Fotos, Videos und Namen möglicher Zeugen vorgelegt werden. Bei Reisemängeln ist besonders wichtig, dass die Mängel möglichst konkret dokumentiert und dem Reiseveranstalter angezeigt wurden.