Anwalt für Privatinsolvenz
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HERBERT Rechtsanwälte Saarbrücken und Pirmasens - Insolvenzrecht
Die Privatinsolvenz ist, entgegen der geläufigen Meinung, mit positiven Konsequenzen verbunden – es müssen jedoch zunächst konkrete Antragsvoraussetzungen erfüllt werden, um das Verfahren durchlaufen zu können. Ein spezialisierter Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob die Privatinsolvenz der richtige Schritt für Ihre ganz persönliche finanzielle Situation ist.
Das Verfahren bei einer Privatinsolvenz ist hochkomplex und erfordert eine Vielzahl an Nachweisen und Dokumenten. Dabei muss stets der Überblick gewahrt sein. Ein Anwalt für Privatinsolvenz mit entsprechender Erfahrung kann Ihnen dabei zur Seite stehen. Er kann dafür sorgen, dass alle Formalitäten eingehalten werden, damit Sie schnellstmöglich schuldenfrei werden. Bei der Stellung etwaiger Anträge im Insolvenzverfahren ist die Expertise eines Rechtsanwaltes ohnehin hilfreich. Schließlich bringt die Erfahrung eines spezialisierten Anwalts die Aussicht auf eine schnelle und bestmögliche Lösung der finanziellen Problemlage mit.
Über diese Erleichterung hinaus ist ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht auch in der Lage, Sie bei Terminen zu vertreten und etwaige Hürden zu nehmen, die nur mit einem geschulten Blick im Voraus zu erkennen sind. Im Übrigen wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen nicht nur den Weg zur Schuldenfreiheit aufzeigen, sondern auch, warum das undurchdringlich wirkende Insolvenzrecht tatsächlich ein positiver Begleiter sein kann.
Es ist bereits hilfreich zu wissen, dass ein Insolvenzverfahren mittlerweile regelmäßig drei Jahre in Anspruch nimmt ab seiner Eröffnung – oder auch, dass die Angst, manche Besitztümer könnten gepfändet werden, nicht immer begründet ist. So sind Gegenstände, die Sie etwa zur Haushaltungsführung benötigen, nicht pfändbar. Sofern Sie sich also für ein Insolvenzverfahren entscheiden wollen, ist es stets hilfreich, sich von einem Anwalt begleiten zu lassen. Mit der Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts mit Erfahrung im Insolvenzrecht wird Ihnen auch der größte Vorteil eines Insolvenzverfahrens zugutekommen, die Restschuldbefreiung. Darunter versteht man den Erlass aller nach Durchführung des Verfahrens noch bestehenden Schulden. Diese Befreiung markiert das Ende des Insolvenzverfahrens und ebnet Ihnen den Weg in ein nunmehr schuldenfreies Leben. Wissenswert ist, dass es einige Forderungsarten gibt, für die keine Befreiung erfolgen kann. Darunter fallen beispielsweise Zahlungspflichten, die aus Straftaten resultieren, ebenso wie Bußgelder.
Als Privatperson unterliegen Sie grundsätzlich, auch bei Zahlungsunfähigkeit, keiner Insolvenzantragspflicht. Jedoch verleiht Ihnen das Insolvenzrecht bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzantragsrecht; die Überschuldung ist, entgegen weitverbreiteter Meinung, bei der Privatinsolvenz in den seltensten Ausnahmefällen von Belang.
Bevor die Belastung durch Ihre Schulden wegfällt und die Restschuldbefreiung eintreten kann, ist die Bestellung eines Insolvenzverwalters erforderlich. Dieser verwertet das noch vorhandene Vermögen und sorgt für die (quotale) Befriedigung der Gläubiger, sofern dies möglich ist.
In dieser Zeit, d.h. während des Insolvenzverfahrens kommen auf Sie einige Obliegenheiten zu. Welche das sind und wie Sie diesen nachkommen können, erläutert Ihnen Ihr Anwalt ebenfalls. Mit dieser Unterstützung wird Ihnen das Durchlaufen des Insolvenzverfahrens erleichtert. Egal in welchem Verfahrensstadium Sie sich womöglich bereits befinden könnten – ein Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann Ihnen dabei helfen, noch kommende Problemstellungen zu meistern und die Privatinsolvenz für einen finanziellen Neuanfang zu nutzen.
Im Idealfall erfolgt die Beauftragung eines Anwalts im Insolvenzrecht so früh wie möglich, um eine bestmögliche Schuldenbereinigung und Beratung durchführen zu können. Die im Einzelfall genau zu bestimmenden Kosten, die diese Beauftragung mit sich bringen kann, wird Ihnen Ihr Anwalt ebenfalls konkret für Ihre Situation aufzeigen. Davon sollte sich allerdings kein Betroffener abschrecken lassen. Sofern möglich erfolgt die Kostendeckung aus der Insolvenzmasse selbst und belastet Sie nicht während der Privatinsolvenz oder danach mit weiteren Zahlungspflichten.
Sollten Sie sich in einer solchen Lage wiederbefinden und ein Insolvenzverfahren in Betracht ziehen, so profitieren Sie gerne von unserem Rechtsberatungsangebot. Nehmen Sie deshalb noch heute Kontakt zu einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte für Privatinsolvenz in Ihrer Nähe auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Warum HERBERT Rechtsanwälte?
Unsere im Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte werden regelmäßig von den regionalen Insolvenzgerichten Saarbrücken/Sulzbach, Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens bestellt. Somit kennen unsere Rechtsanwälte beide Seiten des Verfahrens. Profitieren Sie von der umfassenden Erfahrung unserer Insolvenzexperten und setzen Sie bei dieser wichtigen Entscheidung auf eine der wenigen Kanzleien, die ihren Schwerpunkt im Insolvenzbereich hat.
Unsere Insolvenzanwälte sowie unser Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Herr Rechtsanwalt Herbert, stehen Ihnen als kompetenter Partner und versierter Begleiter in allen Verfahrensstadien zur Seite und unterstützt Sie dabei, stets die für Ihre finanzielle und persönliche Lebenssituation beste Lösung zu finden.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Insolvenzrecht
Marc Herbert
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Unsere 6 Versprechen an Sie:
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.
Professionelles Team
Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.
Langjährige Erfahrung
Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.
Verständnisvoll und zuvorkommend
Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Schnell und zuverlässig
Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.
Wir schützen Ihre Daten
Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.
Häufig gestellte Fragen
1. Wie stelle ich einen Privatinsolvenzantrag und was sind die Voraussetzungen?
Ein Privatinsolvenzverfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anwalt kann Sie bei diesen Verhandlungen vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Eine außergerichtliche Einigung, welche zwar in der Praxis nur in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt ist, sollte stets von einer rechtsberatenden Stelle (beispielsweise einem Rechtsanwalt) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass im Falle des Scheiterns, dieser Umstand von ebenjener rechtsberatenden Stelle bestätigt werden muss. Dies ist zwingende Voraussetzung für den späteren Insolvenzantrag.
Dieser wird dann beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
2. Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Das gesamte Verfahren dauert mittlerweile nur noch drei Jahre ab dem Tag der Insolvenzeröffnung.
3. Wie läuft die Privatinsolvenz ab?
Wenn das Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der für die Dauer des Verfahrens die Kontrolle über das pfändbare Vermögen des Schuldners übernimmt. Dabei verwertet er das noch vorhandene Vermögen und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Dabei bleiben dem Schuldner die unpfändbaren Gegenstände erhalten, wie etwa die Sachen, die er zur Haushaltsführung benötigt oder auch ein beruflich erforderliches Kraftfahrzeug.
Nachdem die Vermögensverwertung abgeschlossen ist, tritt der Schuldner in die Wohlverhaltensphase (auch Restschuldbefreiungsphase) ein. In dieser Phase tritt der Schuldner seine pfändbaren Einkommensanteile an den Insolvenzverwalter, der jetzt Treuhänder heißt, ab. Weiterhin hat der Schuldner einige Obliegenheiten zu erfüllen, so muss er beispielsweise einen beruflichen Wechsel oder auch einen Wohnortwechsel anzeigen. Erfüllt der Schuldner diese Obliegenheiten, so winkt ihm am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung und er wird vollständig entschuldet.
4. IWas ist die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung markiert den Abschluss des Insolvenzverfahrens. Sie bedeutet, dass dem Schuldner alle nach Durchführung des Verfahrens noch bestehenden Schulden erlassen werden. Davon ausgenommen sind nur wenige Arten von Forderungen, für die keine Befreiung erfolgt, wie etwa Bußgelder oder Schadensersatzpflichten nach Straftaten.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht also den wirtschaftlichen Neubeginn ohne die Belastung durch alte Schulden.
Beauftragen Sie deshalb noch heute einen Rechtsanwalt für Ihre Privatinsolvenz, damit Sie so bald wie möglich ein neues, schuldenfreies Leben beginnen können!
5. Wann sollte ich einen Anwalt für eine Privatinsolvenz beauftragen?
Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto besser. Ein Anwalt kann Ihnen nämlich frühzeitig dabei helfen, den besten Weg zur Schuldenbewältigung zu finden, noch bevor Ihre Situation zu unübersichtlich wird. Der erhebliche bürokratische Aufwand, der mit einem Insolvenzverfahren einhergeht, ist auf lange Sicht mit viel Zeit verbunden. Außerdem kann Ihnen ein Rechtsanwalt schon vor dem Beginn des Verfahrens alle wichtigen Schritte erklären.
Sollten während der Wohlverhaltensphase Probleme auftreten, etwa weil Gläubiger Forderungen erheben, die Sie für unberechtigt halten, so kann ein Anwalt Ihre Rechte dadurch wahren, dass er diese Forderungen prüft und Sie gegebenenfalls dagegen verteidigt. Außerdem kann er Sie dabei unterstützen, die Verpflichtungen einzuhalten, die Sie in der Wohlverhaltensphase treffen.
6. Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Kosten eines Privatinsolvenzantrags sind stets vom Einzelfall abhängig.
Für das gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren stellen die örtlich zuständigen Amtsgerichte, bei geringem Einkommen, unter Umständen einen Berechtigungsschein aus. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Die Verfahrenskosten (Gericht und Verwalter/Treuhänder) werden direkt aus der Insolvenzmasse bezahlt. Sollte die Masse nicht ausreichen, so können Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen und zahlen diese Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens.
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