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Unsere Kanzlei hat auch einen Tätigkeitsschwerpunkt im Markenrecht. Unsere Anwälte aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes helfen Ihnen gerne!

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HERBERT Rechtsanwälte - Markenrecht

In der heutigen, wettbewerbsintensiven Wirtschaft spielen Marken eine zentrale Rolle. Um die Marke eines Unternehmens zu sichern, ist das Markenrecht unerlässlich.

Eine Marke ist nicht nur Marketinginstrument, sondern auch ein bedeutendes Vermögensgut, welches geschützt werden sollte.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was das Markenrecht ausmacht, weshalb es so relevant ist, und wie sie ein Rechtsanwalt bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Markenrechte unterstützen kann.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eins Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Sie können in verschiedensten Formen auftreten wie etwa als Wort, Bild, Klang oder Farbe.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht bildet einen Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Es regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Anmeldung und den Schutz von Marken.

Ziel des Markenrechts ist es die Identität eines Unternehmens zu sichern und Verbraucher vor Verwechselungen zu schützen. Außerdem erfolgt eine klare Zuordnung, wer die Rechte an der jeweiligen Marke besitzt, und ermöglicht es dem Urheber gegen unbefugte Nutzung vorzugehen.

Ein wichtiger Aspekt im Markenrecht ist die Markenregistrierung. Eine Markeneintragung bei dem zuständigen Markenamt, etwa dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), schafft den rechtlichen Schutz, den ein Unternehmen benötigt. Eine Ersteinschätzung durch einen Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die Erfolgsaussichten der Anmeldung zu überprüfen und potentielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.

Des Weiteren kann es ratsam sein, eine Abgrenzungsvereinbarung mit Partnern oder Dritten zu treffen, um Konflikte hinsichtlich der Nutzung zu vermeiden.

Vorteile des Markenschutzes

Zum einen erreicht das Unternehmen durch den Markenschutz Exklusivität, denn hierdurch steht dem Inhaber das Recht zu, die Marke ausschließlich zu verwenden und Dritten die Nutzung zu untersagen.

Zum anderen bringt der Markenschutz einen Wettbewerbsvorteil mit sich, da das Unternehmen einen gewissen Wiedererkennungswert erhält.

Des Weiteren sorgt er für Rechtssicherheit. Erfolgt eine Markenrechtsverletzung, können rechtliche Schritte gegen den Unbefugten eingeleitet werden.

Außerdem kann der Markenschutz zur Wertsteigerung des Unternehmens führen. Die eingetragene Marke ist ein Vermögenswert, der verkauft, lizenziert oder als Sicherheit verwendet werden kann.

Ohne Schutz besteht die Gefahr, dass die Marke kopiert oder missbraucht wird, was zur Verwirrung bei Kunden und finanziellen Verlusten führen kann.

Insbesondere bei Markenrechtsverletzungen ist es wichtig, schnell zu handeln, um die Rechte des Unternehmens zu wahren.

Soweit ein die Marke verletzender Vorgang erfolgt ist, empfiehlt es sich dem Dritten gegenüber eine markenrechtliche Abmahnung zu erteilen.

Daneben kann durch den Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu versprechen eine weitere Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.

Sollte ein rechtliches Vorgehen notwendig erscheinen, empfiehlt es sich in jedem Falle einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Erfolgreiche Markeneintragung – Wie geht das?/ So geht´s !

Die Markenregistrierung stellt ein komplexes Thema dar, welches Fachwissen erfordert. Ein Markenrechtsanwalt kann das Unternehmen hierbei begleiten – von der Markenrecherche bis hin zur Markenübertragung im Falle des Verkaufs. Eine Recherche ist deshalb notwendig, weil sichergestellt werden muss, dass keine identische oder ähnliche Marke registriert ist, was eine Abgrenzungsvereinbarung oder ein Widerspruchsverfahren auslösen kann.

Folgende Anforderungen müssen daher erfüllt sein:

  • Unterscheidungskraft: Die Marke muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • Keine Täuschung: Die Marke darf nicht geeignet sein, Verbraucher zu täuschen, insbesondere hinsichtlich der Art, Qualität oder Herkunft der Waren oder Dienstleistungen.
  • Nichtdeskriptivität: Die Marke darf nicht ausschließlich aus Angaben bestehen, die zur Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen dienen.
  • Kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten

Der Antrag zur Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Anmelders
  • Darstellung der Marke
  • Liste der Waren bzw. Dienstleistungen für die die Marke eingetragen werden soll
  • Zahlung der Anmeldegebühren

 

Der Antrag kann sowohl in Papierform als auch elektronisch eingereicht werden. Die elektronische Anmeldung ist jedoch kostengünstiger und schneller.

Ist die Marke angemeldet, erfolgt eine Prüfung durch das Markenamt.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Widerspruchsfrist zu laufen in der Dritte gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einlegen können, soweit diese der Auffassung sind, ihre Markenrechte würden hierdurch verletzt.

In solchen Fällen ist der Beistand durch einen Anwalt für Markenrecht besonders sinnvoll, um die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Schutzdauer und Verteidigung der Marke

Ist die Marke eingetragen, ist sie für 10 Jahre geschützt. Die Schutzdauer kann unbegrenzt oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden, sofern die entsprechenden Gebühren durch das Unternehmen entrichtet werden.

Unternehmen müssen ihre Marke jedoch kontinuierlich überwachen, um etwaige Markenrechtsverletzungen zu erkennen und hiergegen vorzugehen. Die Überwachung kann sowohl manuell als auch automatisiert erfolgen, wobei eine automatisierte Überwachung insgesamt günstiger erscheint.

Bedeutung des Markenrechts auch für kleine und junge Unternehmen

Das Markenrecht schütztr nicht nur ein Namen, ein Logo oder einen Slogan. Es bietet vor allem die Möglichkeit für ein Alleinstellungsmerkmal. Für Start-Ups etwa kann ein solches Alleinstellungsmerkmal ein Sprungbrett darstellen. Der Unternehmenswert kann sich so steigern, die Investoren- und Kundengewinnung gefördert werden. Vor allem aber wird für die künftige Bekanntheit des Unternehmens vorgesorgt, da sich Konkurrenten nicht Ihrer geschützten Marke bedienen und Ihnen Absatzwege erschweren können.

Daniel Benoit - Herbert Rechtsanwälte Saarbrücken

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht

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Häufig gestellte Fragen

Das Markenrecht in Deutschland wird durch das Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es schützt Marken und andere Kennzeichen, welche zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen.

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 €. Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich. Die zusätzlichen Kosten hängen jedoch entscheidend von drei Faktoren ab:

  • Schutzbereich der Marke
  • Schutzumfang der Marke

Die Kosten der Anmeldung hängen deshalb von dem Schutzbereich der Marke ab, da es darauf ankommt, für welche bzw. wieviele Länder der Markenschutz erwirkt werden soll. Eine Ausnahme bildet die sogenannte „Unionsmarke“, bei der eine Art Rabatt für die gesamte europäische Union greift.

Der Schutzumfang hängt dabei von der Klasse der Marke ab. Diese richtet sich nach der Nizza-Klassifikation, welche 45 Klassen umfasst (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen).

Eine Markenanmeldung kann grundsätzlich auch ohne anwaltliche Beratung bzw. Unterstützung erfolgen. Soweit Sie im Markenrecht keine Kenntnisse haben, empfiehlt es sich jedoch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Zurückweisung der Anmeldung wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse zu vermeiden. Auch aus Kostengründen sollte im Zweifel ein Anwalt hinzugezogen werden, denn wird die Anmeldung zurückgewiesen, verfällt die entrichtete Amtsgebühr.

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