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HERBERT Rechtsanwälte

Ihr Rechtsanwalt für IT-Recht

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Sie suchen eine Kompetente Beratung im Bereich des IT-Rechts, benötigen eine Vertragsgestaltung in diesem Bereich? Oder haben gar eine Abmahnung erhalten? Unsere Kanzlei hat auch einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des IT-Rechts. Unsere Anwälte aus diesem Bereich helfen Ihnen gerne!

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Warum HERBERT Rechtsanwälte

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.

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HERBERT Rechtsanwälte - IT-Recht

Mitten im digitalen Zeitalter wird die rechtliche Unterstützung in Fragen des IT-Rechts immer bedeutsamer. Die Welt wird digitaler, das IT-Recht relevanter. An Unternehmen werden daher regelmäßig neue, immer höhere Anforderungen gestellt, die sie umsetzen sollen – teilweise sogar müssen. Das gilt nicht nur für Softwareentwickler oder die Betreiber von Online-Shops. Das IT-Recht betrifft uns alle und damit auch jedes Unternehmen. Wir, die HERBERT Rechtsanwälte, stehen Ihnen gerne in diesen komplexen Angelegenheiten zur Seite.

Mit dem immer im Wandel befindlichen Zeitgeist haben wir uns im Bereich des IT-Rechts einen besonderen Kenntnisstand erarbeitet, um Sie bei der Minimierung von rechtlichen Risiken unterstützen zu können. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne in diesem Bereich des Internetrechts, damit auch im Datenschutzrecht und im IT-Vertragsrecht.

Was fällt unter den Begriff des IT-Rechts?

Das IT-Recht ist auf den ersten Blick schwer zu greifen, denn es handelt sich um ein interdisziplinäres Rechtsgebiet. Vielerlei Rechtsbereiche können in einzelnen Angelegenheiten betroffen sein, etwa das Zivilrecht, regelmäßig auch das öffentliche Recht und in einigen Fällen sogar das Strafrecht. Zwischen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der Umsetzung neuer Technologien steckt auch immer eine juristische Komponente, die es zu beachten gilt. Im Kern ist das IT-Recht aber vom IT-Vertragsrecht, dem Datenschutzrecht, Fragen der IT-Sicherheit, der Möglichkeit Abmahnungen abzuwehren und den grundlegenden Gegebenheiten des Internetrechts geprägt.

IT-Vertragsrecht: der Grundstein für eine rechtssichere Internetpräsenz

Im IT-Vertragsrecht siedeln sich insbesondere Angelegenheiten an, in denen die Erstellung oder die Überprüfung von individuellen Vertragstexten erforderlich wird. Das können etwa Verträge sein betreffend Softwareentwicklung, Lizenzen oder Hosting. Damit sich letztlich aus solchen Verträgen keine Rechtsstreitigkeiten ergeben, ist eine präzise Vertragsgestaltung der erste erforderliche Grundstein. Die Erstellung oder Überprüfung solcher Vertragstexte im Bereich des IT-Rechts ist bei unseren Anwälten jederzeit in besten Händen. Insbesondere Unternehmen, die regelmäßig Verträge in dieser Branche abschließen, können von einer zuverlässigen Rechtsberatung erheblich profitieren.

Datenschutzrecht: Schutzvorschriften, die es einzuhalten gilt

Das IT-Recht dreht sich darüber hinaus auch um das Thema Datenschutz.

Die DSGVO, ein allseits bekanntes Regelwerk, schafft neben dem BDSG eine Vielzahl an Anforderungen für private und juristische Personen. Insbesondere jedoch für Unternehmen ist die 2018 in Kraft getretene DSGVO ein ständiger Begleiter. Unternehmen sind streng dazu angehalten, ihren Internetauftritt mit der DSGVO in Einklang zu bringen. Wer dem nicht oder nicht ausreichend nachkommt, kann mit erheblichen Bußgeldern rechnen, die bei kompetenter rechtlicher Beratung im Vorfeld vermieden werden können.

Abgesehen von der strengen Wirkung der DSGVO hinsichtlich ihrer Vorgaben schafft das Einhalten ihrer Regelungen Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen. Das komplexe Regelwerk muss allerdings zur korrekten Umsetzung im eigenen Betrieb in seinem Zusammenwirken mit anderen Rechtsbereichen als Gesamtheit betrachtet werden. Eben diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten.

Internetrecht: die juristischen Herausforderungen im Netz

Der auch vom IT-Recht umfasste Begriff des Internetrechts ist besonders dynamisch angesichts der heutigen Kommunikationsmöglichkeiten. Nicht nur wirtschaftlich orientierte Webseiten und Online-Shops sind für Unternehmen wie für Verbraucher von Interesse – von ebenfalls engen juristischen Voraussetzungen geprägt ist der Social-Media-Bereich. Hier werden vor allem Themen wie das Urheberrecht relevant, aber teilweise auch die Frage nach der Haftung für diverse Inhalte. Um auch in diesen wachsenden Bereichen stark aufgestellt zu sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung korrekter Rechtstexte, wie etwa eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung. Insbesondere lässt sich durch eine rechtssichere Internetpräsenz das Risiko für Abmahnungen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstöße minimieren. Gerade kleinere oder mittelständische Unternehmen profitieren hierbei von einer zuverlässigen Rechtsberatung, da die Komplexität und der Umfang der betroffenen Rechtsbereiche nur schwierig im unternehmerischen Alltag unterzubringen und rechtssicher zu lösen ist.

Abmahnungen im Bereich IT-Recht: ein reales Risiko

Die Gefahr, dass sich Unternehmen einem Abmahn-Risiko aussetzen, ist allgegenwärtig, denn das IT-Recht wird nur selten im gebotenen Maße berücksichtigt. Ob vorsätzlich oder fahrlässig, die Fehlerquellen lauern überall: datenschutzrechtliche Verstöße, fehlerhafte Rechtstexte oder unzulässige Werbung.

Nicht in jedem Fall ist aber eine Abmahnung begründet. Inwiefern sich ein Unternehmen mit Abmahnungen und ihren Konsequenzen auseinandersetzen muss, hängt von seiner Vorarbeit und juristischen Absicherung ab. Landen Abmahnungen auf dem Tisch, so stehen wir Ihnen gerne gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Durchsetzung eigener Ansprüche im IT-Rechtsbereich

Das Spiegelbild zur Abmahnung bietet im IT-Recht aber die Geltendmachung von eigenen Ansprüchen. Schließlich können auch Sie, als natürliche oder juristische Person von Urheberrechtsverletzungen betroffen sein, wodurch zu Ihren Gunsten Ansprüche entstehen, die es durchzusetzen gilt. Mithilfe unserer dahingehend ausgebildeten Rechtsanwälte erhalten Sie eine umfassende Beratung zur Wahrnehmung Ihrer eigenen rechtlichen Interessen.

IT-Sicherheit als tragende Säule

Neben den rein juristischen Themen, die das Internet beeinflussen, gibt es jedoch auch grundlegende Sicherheitsfragen. Die IT-Sicherheit ist angesichts der rasanten Entwicklungen im digitalen Bereich keine Selbstverständlichkeit. Ständig hört man von Cyberangriffen, Systemausfällen oder Datenlecks, die rechtliche Konsequenzen haben. In Zusammenarbeit mit IT-Profis bilden wir uns regelmäßig fort, um die Lücken der IT-Sicherheit nicht nur juristisch betrachten zu können, sondern sie zu verstehen. Durch hohe Sicherheitsstandards schaffen Sie es, Ihre persönlichen rechtlichen Risiken zu minimieren.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte

Unsere Kanzlei beschäftigt sich regelmäßig mit all diesen Themenbereich rund um das IT-Recht und besteht damit aus einem erfahrenen Team aus Anwälten. Wir stehen Ihnen daher als kompetente Ansprechpartner jederzeit zur Seite. Diese Verbindung von juristischem und technischem Verständnis bietet Ihnen eine zuverlässige Grundlage für Ihre Internetpräsenz.

Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Internetpräsenz – egal ob unternehmerisch oder privat geprägt – rechtssicher ausgestaltet ist und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Daniel Benoit - Herbert Rechtsanwälte Saarbrücken

Ihre Ansprechpartner im Bereich IT-Recht

Daniel Benoit

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht

Carolin Mehle

Rechtsanwältin

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Spezialisierte Anwälte

Unsere Anwälte haben sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und entwickeln sich in diesen Bereichen dauerhaft weiter.

Professionelles Team

Wir verfügen über ein gut ausgebildetes und eingespieltes Team, bei dem alle Vorgänge Hand in Hand übergehen.

Langjährige Erfahrung

Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.

Verständnisvoll und zuvorkommend

Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Schnell und zuverlässig

Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir schützen Ihre Daten

Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.

Häufig gestellte Fragen

Das IT-Recht betrifft alle Personen, die sich im Internet bewegen. Somit sind nicht etwa nur Unternehmen betroffen, sondern auch Privatpersonen. Wie in allen juristischen Bereichen stehen sich auch hier mehrere Personen gegenüber, sodass sowohl die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Privatperson Streitgegenstand sein kann, als auch etwa die Abmahnung eines Unternehmens, weil es das Impressum seiner Webseite nicht richtig ausgestaltet hat. Das IT-Recht ist deshalb für uns alle von Relevanz.
Um die Fehleranfälligkeit Ihrer Internetpräsenz zu verringern und Ihr Unternehmen sowohl bezüglich seiner Seriosität zu stärken als auch vor Bußgeldern zu bewahren, sollten Sie sich regelmäßig über die ständig stattfindenden Änderungen in diesem Bereich informieren. Regelmäßig gibt es neue Verordnungen, Richtlinien und Gesetze, die es zu kennen und umzusetzen gilt. Sobald Sie neue Normen umzusetzen planen, sollten Sie sich je nach Angelegenheit von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beispielsweise das Aufsetzen einer Datenschutzerklärung, eines Auftragsverarbeitungsvertrages oder die Prüfung eines Impressums sind tückischer als von vielen erwartet. Hierzu sollten Sie einen Rechts- oder Fachanwalt aufsuchen, der derartige Aufgaben mit Kompetenz und Fachwissen für Sie übernehmen kann.
Für manche Unternehmen verpflichtend, für andere (noch) nicht: Der Datenschutzbeauftragte als eigene Kontrollinstanz im Unternehmen. Datenschutzbeauftragter kann fast jeder Mitarbeiter eines Unternehmens sein mit wenigen Ausnahmen, sofern er die erforderliche Sachkenntnis besitzt, vgl. Art. 37, 39 DSGVO und §§ 5, 38 BDSG. Seine Aufgabe ist u.a. die Kontrolle, ob etwa die DSGVO eingehalten wird. Durch einen solchen sachkundigen Mitarbeiter und regelmäßige Kontrollabschnitte ist es in jedem Unternehmen möglich, die Fehlerquote im Bereich des Datenschutz- und IT-Rechts zu minimieren. Alternativ, aber auch ergänzend kann ein Rechts- oder Fachanwalt behilflich sein, der ein bis zwei Mal im Jahr mit Kontrollen beauftragt wird und zugleich für die Zukunft beraten kann.

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