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HERBERT Rechtsanwälte

Ihr Rechtsanwalt für Designrecht

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Design und Ästhetik spielen eine immer größere Rolle, sodass kreative Produkte und innovative Designs zu wertvollen Vermögenswerten für Unternehmer und Designer werden. Ob es sich um ein elegantes Möbelstück, ein extravagantes Muster auf einer Textilie oder das einzigartige Erscheinungsbild einer Verpackung handelt – all diese Gestaltungselemente tragen erheblich zum Erfolg eines Produkts bei. Damit kreative Ideen geschützt sind und die hierin getätigten Investitionen gesichert sind, ist das Designrecht eine elementare rechtliche Grundlage.
Als erfahrene Kanzlei stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise im gewerblichen Rechtsschutz zur Seite, um Sie bei allen Fragen rund um das Designrecht zu beraten.

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HERBERT Rechtsanwälte - Designrecht

In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Designrecht ist, warum es wichtig ist und wie eine spezialisierte Kanzlei Sie bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Designrechte unterstützen kann.

Was ist Designrecht?

Das Designrecht schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, also sein Erscheinungsbild. Es umfasst die Form, Muster, Linien, Konturen, Farben, Texturen, die das Design einzigartig machen. Ziel des Designrechts ist es, es den kreativen Schöpfern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre Designs vor Nachahmung und unbefugter Nutzung zu schützen.

Ein klassisches Beispiel ist die goldene Verpackung der „Lindt-Hasen“. Andere Unternehmen, dürfen ihre Schokoladenhasen nicht in einer goldenen Verpackung vertreiben, sondern müssen eine andere Folie benutzen (Urteil vom OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19).

Das Designrecht ist in Deutschland im Gesetz über den Schutz von Designs (DesignG – Designgesetz) geregelt und wird durch die amtliche Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erlangt.

Auf europäischer Ebene ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster relevant, welches durch eine Anmeldung bei EUIPO (Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum) geschützt wird.

Bei der Anmeldung eines Designs empfiehlt es sich aufgrund der Komplexität des Themengebiets einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Wovon ist das Designrecht abzugrenzen?

Das Designrecht schützt lediglich den ästhetischen Formgedanken, wohingegen das Patent- und Gebrauchsmusterrecht Schutz für den Bereich der Technik entfaltet. Aus dieser Abgrenzung wird deutlich, dass das Designrecht Überschneidungen zum Urheberrecht aufweist.

Wovon ist das Designrecht abzugrenzen?

Das Designrecht schützt lediglich den ästhetischen Formgedanken, wohingegen das Patent- und Gebrauchsmusterrecht Schutz für den Bereich der Technik entfaltet. Aus dieser Abgrenzung wird deutlich, dass das Designrecht Überschneidungen zum Urheberrecht aufweist.

Arten des Designschutzes

Es gibt grundsätzlich zwei Arten des Designschutzes. Zum einen den eingetragenen Designschutz, welcher durch eine Anmeldung beim Patent- und Markenamt oder der EUIPO erlangt wird. Er bietet umfassenden Schutz für die äußere Gestaltung eines Produkts und ist und er Regel für eine Dauer von bis zu 25 Jahren gültig, sofern die entsprechenden Gebühren entrichtet werden.

Zum anderen gibt es den unregistrierten Designschutz, welcher automatisch entsteht, sobald ein Design veröffentlicht wird. Er bietet jedoch nur kurzfristigen Schutz von bis zu drei Jahren ab der Veröffentlichung und ist weniger umfassend.

Für einen dauerhaften Schutz empfiehlt sich daher die Anmeldung eines eingetragenen Designs.

Warum ist das Designrecht so wichtig?

Der Schutz des Designs bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Exklusivität: Mit einem eingetragenen Design haben Sie das Recht, Ihr Design zu nutzen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Dies wiederum sorgt für einen Wettbewerbsvorteil, da Nachahmer ausgeschlossen werden können.
  • Wertsteigerung des Unternehmens: Das Design ist ein immaterielles Vermögensgut, welches Sie durch Lizenzierung oder Verkauf monetarisieren können.
  • Schutz vor Plagiaten: Das Designrecht ermöglicht es gegen unrechtmäßige Nachahmer vorzugehen.
  • Rechtssicherheit und Durchsetzung: Bei Verletzung Ihrer Designrechte können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Hierbei sollte eine auf Designrecht spezialisierte Kanzlei oder ein Fachanwalt konsultiert werden, um Sie hinsichtlich etwaigen Rechtsverletzungen zu beraten.

Da sich Ansprüche wegen des Designs aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten ergeben können, ist es entscheidend im Rahmen einer anwaltlichen Beratung die unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen zu kennen und sich dementsprechend zu entscheiden, welche Schutzrechte sinnvollerweise angemeldet werden sollen.

Schutzvoraussetzungen des Designs oder eines Geschmacksmusters ist, dass das Design Neuheit und Eigenart aufweist. Neu ist das Muster, wenn vor der Anmeldung kein identisches Muster veröffentlicht worden ist. Unerheblich ist es, ob der Anmelder bereits eine Vorveröffentlichung gemacht hat, soweit diese nicht älter als 12 Monate ist (Neuheitsschonfrist). Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck eines Geschmacksmusters, von dem eines anderen unterscheidet.

Daniel Benoit - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Herbert Rechtsanwälte Saarbrücken

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Unsere Anwälte haben teilweise mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch diese Erfahrung sind wir auch auf Ihr Anliegen optimal vorbereitet.

Verständnisvoll und zuvorkommend

Uns ist bewusst, dass ein Rechtsstreit für uns zum Alltag gehört aber für Sie eine Besonderheit darstellt. Daher haben wir immer Verständnis und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Wir möchten Ihnen schnell zu Ihrem Recht verhelfen, daher arbeiten wir stets zügig und zuverlässig. Diese Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir schützen Ihre Daten

Gerade in der heutigen Zeit wird der Datenschutz immer wichtiger. Wir behandeln Ihre Daten daher mit äußerster Sorgfalt.

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühren für eine Einzelanmeldung in Deutschland betragen 60,00 €. Bei einer Sammelanmeldung kommen jeweils 6,00 € pro Design hinzu.

Die amtlichen Gebühren einer Anmeldung bei EUIPO belaufen sich für eine Einzelanmeldung auf 230,00 € für die Eintragung sowie 120,00 € für die Bekanntmachung.

Bei einer Sammelanmeldung kommen weitere 115,00 € je Gemeinschaftsgeschmackmuster hinzu, bzw. ab dem elften Geschmacksmuster jeweils 50,00 €. Für die Bekanntmachung kommt je weiteres Geschmacksmuster 60,00 € hinzu, bzw. ab elf Geschmacksmustern jeweils 30,00 €.

Die Kosten einer internationalen Anmeldung hängen davon ab, für wieviel Länder das Design angemeldet werden soll. Hierbei sollte beachtet werden, dass bei diesen Gebühren das Honorar des Rechtsanwalts für die Beratung nicht enthalten ist.

In einem solchen Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, um den Dritten, welcher die Rechtsverletzung begangen hat, abzumahnen. Nicht unüblich ist eine mit der Abmahnung einhergehende, von dem Abgemahnten abzugebende Unterlassungserklärung.

Einen Fachanwalt für Designrecht gibt es nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Designrechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Sollten Sie also einen Anwalt suchen, welcher ihr designrechtliches Anliegen bearbeiten kann, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Unsere Kooperationspartner von WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt uns mit seinem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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