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Bestehende Arbeitsverträge abändern

Ab dem 1. August 2022 treten die Änderungen des Nachweisgesetzes in Kraft.

Daher möchten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über die Inhalte und Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts informieren. Diese Änderungen des Nachweisgesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverträge und stellt Arbeitgeber vor neue, weitgehende Herausforderungen.

Die wohl tiefgreifendste Veränderung des Nachweisgesetzes ist die Einführung einer gegenwärtig noch weithin unbekannten und unbeachteten Bußgeldvorschrift im geänderten § 4 NachwG. Hierzu sogleich.

Zunächst wollen wir die Änderungen der Nachweispflichten als solche darstellen:

Bislang war die Nachweispflicht auf folgende Punkte limitiert:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Arbeitszeit
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind

Neuerdings müssen zusätzlich folgende Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt werden, um der Nachweispflicht nachzukommen:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung;
  • Ggf. freie Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer;
  • Dauer der vereinbarten Probezeit;
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung anzugeben sind;
  • Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen;
  • Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, sofern vereinbart;
  • Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen;
  • Bei Zusage einer betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber, der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers, sofern dieser nicht selbst zu dieser Information verpflichtet ist;
  • Das bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Diese nicht unerhebliche Nachweispflicht gilt für Neueinstellungen ab dem 1. August 2022

Arbeitnehmer, die vor dem 1. August 2022 eingestellt wurden, müssen schriftlich über die Arbeitsbedingungen unterrichtet werden, wenn sie die Arbeitgeber dazu auffordern.

Dann muss der Arbeitgeber der Nachweispflicht jedoch innerhalb von 7 Tagen nachkommen. Um die relativ kurz bemessene Frist wahren zu können, erscheint es sinnvoll, sich entsprechende Vorlagen zu fertigen. Es kann zudem sinnvoll sein, Änderungsverträge mit den Arbeitnehmern abzuschließen. Dabei kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hilfreich sein.

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Nachweisgesetzes droht Arbeitgebern im Falle einer Verletzung der neuen Nachweisverpflichtung in den Verträgen zukünftig ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Neben der Gefahr einen Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge von Amts wegen, ergibt sich hier insbesondere das Risiko, dass Arbeitnehmer im Falle formeller Fehler über die neue Bußgeldvorschrift versuchen, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.

Eine weitere Änderung ergibt sich im Bereich der befristeten Arbeitsverhältnisse.

Für befristete Arbeitsverhältnisse über einen kürzeren Zeitraum ist von Bedeutung, dass die Probezeit künftig in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses stehen muss.

Zudem muss die Personalabteilung künftig innerhalb eines Monats begründet in Textform antworten, wenn ein befristet eingestellter Mitarbeiter nach sechs Monaten den Wunsch nach einer unbefristeten Anstellung anzeigt.

Gibt es außerhalb des Nachweisgesetzes weitere Änderungen?

Zu Anpassungen kommt es außerdem in weiteren Gesetzen wie der Gewerbeordnung oder dem Berufsbildungsgesetz.

Sofern Sie also Ihre bisherigen Arbeitsverträge bzgl. der Neuregelung anpassen oder neue Verträge, die ab dem 1. August geschlossen werden, entsprechend der Einhaltung der Nachweispflicht entwerfen lassen wollen, stehen wir Ihnen hierbei gerne zur Verfügung. Wir  unterstützen Sie bei der Umsetzung der Neuregelung des Nachweisgesetzes, dem Entwurf von Änderungsverträgen oder bei der Anfertigung von Änderungskündigungen!

Ihr Ansprechpartner im Bereich Arbeitsrecht:

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