Für Arbeitnehmer ist es elementar wichtig zu wissen, wie sie sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zur Wehr setzen können. Wir informieren Sie über Kündigungsfristen, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen wie Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder. Außerdem überprüfen wir für Sie Kündigungen und unterstützen Sie bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
Im Arbeitsvertrag sind die Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses geregelt, also etwa Bestimmungen zu Gehalt, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Wir entwerfen für Sie rechtskonforme Verträge oder überprüfen bereits bestehende Verträge und weisen Sie auf mögliche Risiken hin.
Im Arbeitsrecht ist auch die Entlohnung von Arbeitnehmern geregelt. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Mindestlöhnen, Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wir unterstützen Sie bei diesen Fragen und dabei, wie Sie ihre Ansprüche – gegebenenfalls auch gerichtlich – durchsetzen können.
Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Unternehmen findet vor allem durch den Betriebsrat statt. Dessen Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und betreffen Mitspracherechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Unsere Anwälte arbeiten sowohl mit Betriebsräten als auch mit Arbeitgebern und sorgen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Themen wie Höchstarbeitszeit, Pausen, Nacht -und Schichtarbeit, Ruhezeiten sowie der gesetzliche Mindesturlaub sind im Arbeitsrecht streng geregelt. Wir sorgen für Sie dafür, dass Arbeitszeitregeln eingehalten werden und dass Sie Ihre Urlaubsansprüche durchsetzen können.
Das Gesetz verbietet Mobbing am Arbeitsplatz sowie Diskriminierung, vor allem aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Herkunft oder Behinderung. In diesen Fragen beraten wir sowohl Arbeitsnehmer als auch Arbeitgeber bei der Entwicklung einer fairen Lösung und rücksichtvollen Arbeitsumgebung.
Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine einmalige Zahlung leisten. Solche Abfindungen sind in manchen Fällen auch verpflichtend, etwa bei der betriebsbedingten Kündigung. Wir unterstützen Sie dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Mit einer Abmahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hin und fordert ihn dazu auf, sein Verhalten zu ändern. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann sie eine Kündigung nach sich ziehen. Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und helfen Ihnen dabei, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Durch eine Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis beendet und unter neuen Bedingungen fortgesetzt, etwa andere Arbeitszeiten oder ein neuer Arbeitsort. Wir überprüfen für Sie die Zulässigkeit solcher Kündigungen und unterstützen Sie dabei, neue Arbeitsbedingungen auszuhandeln.
Mit einem Arbeitszeugnis bewertet der Arbeitsgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses die Leistungen eines Mitarbeiters. Wir helfen Arbeitnehmern, sich gegen unfaire Zeugnisse zu wehren und Arbeitgebern, rechtssichere Zeugnisse zu erstellen.
Anders als durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag beendet werden. Dieser kann Regelungen enthalten zu Themen wie Zeugnissen und Abfindungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Gestaltung solcher Verträge und weisen Sie auf mögliche Risiken hin wie etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Die Anstellung von Geschäftsführern erfordert besondere rechtliche Beratung zu Fragen wie Vergütung, Haftung und Befugnissen. Wir sorgen dafür, dass bei der Gestaltung eines solchen Vertrags alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Wir beraten Sie zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die die Insolvenz des Arbeitgebers hat, denn diese kann Auswirkungen haben auf Themen wie Kündigungsschutz, die Sicherung von Lohnansprüchen sowie die Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
Was muss im Falle der Übertragung eines Unternehmens in arbeitsrechtlicher Hinsicht alles beachtet werden? Wir beraten Sie zu Themen wie dem Übergang von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsschutz und der Anpassung von Arbeitsbedingungen.
Neben Fragen zum Gehalt stellen sich auch Fragen zur Vergütung von Sonderleistungen wie Prämien, Provisionen und Gratifikationen sowie der finanziellen Abgeltung von Urlaubsansprüchen. Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Gestaltung und Durchsetzung solcher Vergütungsregelungen.
Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Vorgaben zur Tätigkeit und zu Arbeitszeit- und Ort machen. Dieses Recht ist aber Einschränkungen unterworfen, z. B. darf der Arbeitnehmer nicht ohne Rücksicht auf seine Belange versetzt werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Abwehr unberechtigter Versetzungen.
In manchen Situationen, beim Übergang von befristeter zu einer unbefristeten Anstellung oder während eines laufenden Kündigungsverfahrens, besteht für den Arbeitnehmer unter Umständen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie auch zu solchen Fragen.
Im Arbeitsvertrag kann ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden, durch das es dem Arbeitnehmer z. B. verboten wird, für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder ein solches selbst zu gründen. Da solche Vereinbarungen strengen Vorgaben unterliegen, ist in diesem Zusammenhang eine (fach-) anwaltliche Beratung angezeigt.
Fundierte fachanwaltliche Betreuung:
Unsere Anwälte verfügen über ausgiebige Erfahrung im Arbeitsrecht, die sie sich über die langjährige Beratung und Vertretung von Mandanten in diesem Rechtsgebiet angeeignet haben. Der Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht stellt eine qualitativ hochwertige Beratung sicher.
Maßgeschneiderte Beratung:
Jeder Fall ist anders gelagert. Es ist uns sehr wichtig und wir nehmen uns die Zeit dafür, Ihre ganz individuelle Situation zu verstehen, da nur so eine optimale juristische Vertretung möglich ist.
Ortsnahe Vertretung:
Durch unsere neue Niederlassung in Zweibrücken sind wir in der Nähe und können ihnen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht verhelfen.
Das Arbeitsrecht ist ständiger Veränderung unterworfen. Deshalb sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht als ausgewiesenen Experten vertreten lassen.
Egal ob als Arbeitgeber oder Beschäftigter kann es von entscheidender Bedeutung sein, zeitnah auf Änderungen zu reagieren, da Sie unter Umständen nur so Ihre Rechte wahren können.
Im Arbeitsrecht gibt es viele Fristen, nach deren Ablauf die Durchsetzung eigener Rechte erschwert wird oder teilweise ganz unmöglich ist. Dazu gehören z. B. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, nach deren Ablauf Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Auch im Falle einer Kündigung ist es wichtig, sich unverzüglich gegen sie zur Wehr zu setzen, da auch hier grundsätzlich Fristen laufen. Hier kann es aber auch Ausnahmen geben und wir prüfen gerne für Sie, ob eine solche Ausnahme gegeben ist.
Insgesamt ist in vielen Fällen des Arbeitsrechts eine anwaltliche Beratung geboten, insbesondere durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Durch dessen frühzeitige Beauftragung können die meisten Probleme bereits entschärft werden, bevor sie entstehen. Dadurch können Sie Ihre Interessen optimal schützen.
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem professionellen Team und unserer effizienten Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihr Anliegen.
„Ein sehr freundliches und kompetentes Team. Die Zusammenarbeit mit Herbert Rechtsanwälte verlief problemlos und zuverlässig. Wir würden den Anwälten jederzeit unser Vertrauen schenken, um uns in einem Rechtsfall zu begleiten.“
Kroko Marketing UG
10.11.2019
Wir verstehen, dass jeder Fall individuell ist. Unser Team besteht aus 9 Anwälten mit unterschiedlichen Spezialisierungen, sodass wir auch Ihnen weiterhelfen können. Über 2.000 Kunden haben bereits positive Erfahrungen mit uns gemacht. Ihr Anliegen ist bei uns in sicheren Händen.
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